EU schafft Zollbefreiung für Waren aus Drittländern ab
Im Rahmen einer umfassenden Zollreform wird in den EU-Mitgliedstaaten die bisherige Zollfreigrenze für sogenannte Kleinsendungen abgeschafft. Ab dem 1. Juli 2026 müssen auch Sendungen aus Drittländern mit einem Warenwert bis 150 Euro verzollt werden.
Die Neuregelung betrifft insbesondere den zunehmenden Online-Handel mit Waren aus Nicht-EU-Staaten.
Übergangsweise Pauschalabgabe von 3 Euro
Für die Übergangsphase wird zunächst eine pauschale Abgabe eingeführt. Diese beträgt 3 Euro je tariflicher Warengruppe und Sendung.
Die Übergangsregelung gilt bis zum 30. Juni 2028. Ab dem 1. Juli 2028 soll die Abwicklung über eine neue EU-Zolldatenplattform erfolgen. Die Abgabenberechnung wird dann differenzierter ausgestaltet.
Neue EU-Zolldatenplattform soll Transparenz schaffen
Mit der geplanten EU-Zolldatenplattform sollen künftig sämtliche E-Commerce-Zolldaten zentral erfasst werden. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über Warenbewegungen zu erhalten und insbesondere die künstliche Aufteilung von Bestellungen zur Vermeidung von Zollabgaben zu verhindern.
Ziel: Faire Wettbewerbsbedingungen im Handel
Mit der Abschaffung der Zollbefreiung verfolgt die EU mehrere Ziele:
- Verringerung bestehender Wettbewerbsnachteile für europäische Online-Händler,
- Schaffung gleicher Bedingungen zwischen Online-Handel und stationärem Handel,
- bessere Steuerung der stark gestiegenen Direktimporte aus Drittländern über Online-Plattformen.
Besonders im Fokus stehen dabei Direktimporte, insbesondere aus China.
Ausnahmen für private Geschenksendungen bleiben bestehen
Die Neuregelung betrifft nicht alle Sendungen. Gelegentliche private Geschenksendungen zwischen Privatpersonen bleiben weiterhin zollfrei, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Dies gilt für Sendungen aus oder in Drittländer bis zu einem Warenwert von 45 Euro, sofern:
- die Sendung tatsächlich einen Geschenkcharakter hat und
- sie über den Versanddienstleister als zollfreie Geschenksendung angemeldet wird.
Reisefreimengen bleiben unverändert
Die bestehenden Regelungen zu Zollfreimengen bei Reisen aus Drittländern bleiben von der Reform unberührt.
Weiterhin gelten die bisherigen Grenzen von:
- 300 Euro bei Reisen auf dem Land- oder Seeweg,
- 430 Euro bei Flug- und Seereisen.
Zusätzliche Bearbeitungsgebühr geplant
Ab dem 1. November 2026 soll für Warensendungen außerdem eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr eingeführt werden. Die genaue Höhe steht noch nicht fest, wird nach derzeitiger Einschätzung der EU jedoch voraussichtlich ebenfalls in einer Größenordnung von 2 bis 3 Euro liegen.
Fazit
Die Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze führt zu zusätzlichen Anforderungen bei grenzüberschreitenden Warenbestellungen aus Drittländern. Unternehmen im Online-Handel sollten die neuen Zollregelungen frühzeitig prüfen und ihre Prozesse entsprechend anpassen.
