Aktuelles – Vorsteuerabzug beim Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung
News – 18. Februar 2026

Vorsteuerabzug beim Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für Kleinunternehmer. Die Anpassung an europäische Vorgaben führt dazu, dass Unternehmen…

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für Kleinunternehmer. Die Anpassung an europäische Vorgaben führt dazu, dass Unternehmen schneller als bisher in die Regelbesteuerung wechseln können. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat hierzu im November 2025 wichtige Hinweise zum Umgang mit dem Vorsteuerabzug veröffentlicht.

Neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer

Unternehmen mit Sitz in Deutschland können weiterhin die Kleinunternehmerregelung nutzen, sofern bestimmte Umsatzgrenzen eingehalten werden. Voraussetzung ist, dass der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt.

Unternehmen, die diese Regelung in Anspruch nehmen, stellen ihre Leistungen ohne Umsatzsteuer in Rechnung. Gleichzeitig besteht jedoch kein Anspruch auf Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen.

Wechsel zur Regelbesteuerung im laufenden Jahr

Wird die Umsatzgrenze im laufenden Kalenderjahr überschritten, erfolgt der Übergang zur Regelbesteuerung. Ab diesem Zeitpunkt müssen Umsätze mit Umsatzsteuer abgerechnet werden. Gleichzeitig entsteht das Recht, Vorsteuer aus betrieblichen Eingangsleistungen geltend zu machen.

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist dabei entscheidend, wann die bezogenen Leistungen tatsächlich verwendet werden. Maßgeblich ist nicht allein der Zeitpunkt des Rechnungseingangs, sondern ob die Leistung erst nach dem Wechsel zur Regelbesteuerung für steuerpflichtige Umsätze genutzt wird.

Vorsteuerberichtigung bei Systemwechsel

Beim Übergang zwischen den Besteuerungsformen kann eine sogenannte Vorsteuerberichtigung erforderlich werden. Dies betrifft sowohl den Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung als auch den umgekehrten Fall.

In der Praxis spielt diese Berichtigung insbesondere bei höherwertigen Wirtschaftsgütern eine Rolle. Dazu zählen beispielsweise Maschinen, Fahrzeuge oder andere Anlagegüter. Eine Korrektur erfolgt grundsätzlich dann, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes über 1.000 Euro liegen.

Beim Wechsel in die Regelbesteuerung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein nachträglicher Vorsteuerabzug möglich sein. Erfolgt dagegen ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung, kann es zu einer Rückforderung bereits geltend gemachter Vorsteuer kommen.

Übergangsregelungen und Anwendung

Die neuen Verwaltungsgrundsätze sind auf alle noch offenen Fälle anzuwenden. Für Steuererklärungen, die vor dem 10. November 2025 abgegeben wurden, besteht allerdings ein Wahlrecht. In diesen Fällen kann noch die bisherige Rechtsauffassung angewendet werden.

Fazit

Der Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Besonders bei Investitionen in Anlagegüter sollten die möglichen Vorsteuerkorrekturen sorgfältig geprüft werden. Eine frühzeitige steuerliche Beratung hilft, finanzielle Nachteile zu vermeiden und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.

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