Aktuelles – Vorabpauschale bei Investmentfonds: Basiszinssatz für 2025 und 2026 bekannt
News – 24. April 2026

Vorabpauschale bei Investmentfonds: Basiszinssatz für 2025 und 2026 bekannt

Zu Beginn eines jeden Jahres wird bei Investmentfonds auf dem Verrechnungskonto die sogenannte Vorabpauschale abgezogen, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt. Ziel…

Zu Beginn eines jeden Jahres wird bei Investmentfonds auf dem Verrechnungskonto die sogenannte Vorabpauschale abgezogen, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt. Ziel dieser Regelung ist es, die Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds sicherzustellen, auch wenn diese noch nicht als Ausschüttungen an die Anleger ausgezahlt wurden.

Die Vorabpauschale stellt damit eine Art Vorauszahlung auf die Kapitalertragsteuer dar. Sie sorgt dafür, dass die Besteuerung zeitnah erfolgt, statt erst beim Verkauf der Fondsanteile. Später wird diese Vorauszahlung beim tatsächlichen Verkauf der Anteile verrechnet.

Basiszinssatz: 2025 und 2026

Ein zentraler Bestandteil der Berechnung der Vorabpauschale ist der Basiszinssatz, den das Bundesfinanzministerium (BMF) festlegt:

  • Für das Jahr 2025 wurde der Basiszinssatz auf 2,53 % festgesetzt. Auf Grundlage dieses Zinssatzes wurde Anfang 2026 die Vorabpauschale für 2025 berechnet.
  • Für das Kalenderjahr 2026 hat das BMF mit Schreiben vom 13. Januar 2026 den Basiszinssatz auf 3,2 % erhöht. Die Vorabpauschale für 2026 wird damit Anfang 2027 ermittelt.

Hinweise für Anleger

Anleger, die keinen Freistellungsauftrag für ihr Depot erteilt haben, sollten dies prüfen. Andernfalls wird die Vorabpauschale automatisch vom Verrechnungskonto abgezogen. Wer nicht möchte, dass die Pauschale direkt vom Konto belastet wird, kann entweder:

  • einen Freistellungsauftrag einrichten oder
  • zum Zeitpunkt der Steuererhebung Anfang Januar ausreichend Geld auf dem Verrechnungskonto bereitstellen.

Fazit

Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass Erträge aus Investmentfonds regelmäßig und zeitnah versteuert werden, auch wenn diese noch nicht ausgeschüttet wurden. Für Anleger ist es wichtig, die Höhe der Vorabpauschale zu kennen und die eigene Steuerfreistellung entsprechend anzupassen. Der festgelegte Basiszinssatz ist dabei der zentrale Faktor für die Berechnung.

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