Bei Verlusten aus Kapitalanlagen sollten Anleger die steuerlichen Möglichkeiten der Verlustverrechnung genau prüfen. Durch Änderungen im Jahressteuergesetz 2024 wurden die Regelungen zur Verlustverrechnung bei bestimmten Kapitalanlagen angepasst.
Insbesondere die Aufhebung der bisherigen Beschränkung bei bestimmten Verlustarten eröffnet neue Möglichkeiten, Verluste steuerlich geltend zu machen.
Änderungen bei der Verlustverrechnung
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Begrenzung der Verlustverrechnung auf 20.000 Euro für bestimmte Verluste, beispielsweise aus Termingeschäften oder Forderungsausfällen, aufgehoben.
Dadurch können entsprechende Verluste wieder unbegrenzt mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Die technische Umsetzung durch die Banken erfolgte zum 1. Januar 2026.
Unterschiedliche Regelungen bei Kapitalverlusten
Bei Verlusten aus Aktien gelten weiterhin besondere Vorgaben. Verluste aus Aktienverkäufen oder aus dem wertlosen Verfall von Aktien dürfen derzeit ausschließlich mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden.
Diese Einschränkung ist aktuell Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Bundesfinanzhof hat die Regelung bereits als verfassungswidrig bewertet. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird erwartet.
Verluste aus Termingeschäften und sonstigen Kapitalanlagen können hingegen mit allen Kapitalerträgen verrechnet werden, ausgenommen sind Gewinne aus Aktien.
Verlustbescheinigung der Bank rechtzeitig beantragen
Wer Verluste aus Kapitalanlagen im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigen möchte, muss eine Verlustbescheinigung bei der jeweiligen Bank beantragen.
Wichtig: Der Antrag muss spätestens bis zum 15. Dezember eines Jahres gestellt werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.
Wird die Verlustbescheinigung nicht rechtzeitig beantragt, verbleiben die Verluste im Verlustverrechnungstopf der Bank. Sie können dann erst in zukünftigen Jahren mit entsprechenden Kapitalerträgen bei dieser Bank verrechnet werden.
Steuerliche Beratung kann sinnvoll sein
Ob eine Verlustbescheinigung beantragt oder die Verlustverrechnung direkt über die Bank genutzt werden sollte, hängt von der individuellen Situation ab.
Auch bei einem Bankwechsel, mehreren Depots oder Kapitalanlagen im Ausland können besondere steuerliche Fragen entstehen. Eine frühzeitige steuerliche Beratung hilft dabei, die optimale Vorgehensweise zu bestimmen und steuerliche Vorteile zu nutzen.
