Aktuelles – Verfassungsbeschwerde gegen das Grundsteuer-Bundesmodell
News – 30. April 2026

Verfassungsbeschwerde gegen das Grundsteuer-Bundesmodell

Das Grundsteuer-Bundesmodell ist erneut in den Fokus rechtlicher Auseinandersetzungen geraten. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Urteilen vom 12. November 2025 in drei…

Das Grundsteuer-Bundesmodell ist erneut in den Fokus rechtlicher Auseinandersetzungen geraten. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Urteilen vom 12. November 2025 in drei Verfahren entschieden, dass das Ertragswertverfahren als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer im Bundesmodell verfassungskonform sei.

Gegen mindestens ein dieser Urteile haben nun der Bund der Steuerzahler sowie Haus & Grund Verfassungsbeschwerde eingelegt (Mitteilung vom 5. März 2026).

Auswirkungen für betroffene Steuerpflichtige

Wer noch ein offenes Einspruchsverfahren hat, kann unter Hinweis auf die Verfassungsbeschwerde beantragen, dass das Verfahren ruht, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden wird. Dies gibt den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, Entscheidungen abzuwarten, bevor endgültige Zahlungen oder Anpassungen erfolgen müssen.

Die Entwicklung zeigt erneut, dass die Grundsteuerberechnung in Deutschland sowohl für Eigentümer als auch für die Verwaltung ein sensibles und komplexes Thema bleibt. Eine steuerliche Beratung kann helfen, mögliche Handlungsoptionen in offenen Verfahren frühzeitig zu prüfen.

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