Aktuelles – VERDIENSTAUSFALLENTSCHÄDIGUNG VOLL STEUERPFLICHTIG -BFH BESTÄTIGT BESTEUERUNG
News – 18. März 2025

VERDIENSTAUSFALLENTSCHÄDIGUNG VOLL STEUERPFLICHTIG -BFH BESTÄTIGT BESTEUERUNG

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass Entschädigungen für Verdienstausfall, die beispielsweise nach einem Unfall oder einem medizinischen Behandlungsfehler gezahlt werden,…

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass Entschädigungen für Verdienstausfall, die beispielsweise nach einem Unfall oder einem medizinischen Behandlungsfehler gezahlt werden, voll steuerpflichtig sind. Dies betrifft nicht nur den entgangenen Nettoverdienst, sondern auch die darauf entfallenden Steuerbeträge, die vom Schädiger oder dessen Versicherung erstattet werden.

Steuerliche Behandlung der Entschädigung

Nach der Entscheidung des BFH wird die gesamte Entschädigung als steuerpflichtiges Einkommen gewertet. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten der Auszahlung:

  1. Bruttozahlung: Wird die Entschädigung in voller Höhe ausgezahlt, besteht die Möglichkeit einer Tarifermäßigung, wenn alle Beträge im selben Veranlagungszeitraum zufließen.
  2. Nettozahlung mit späterer Steuererstattung: Erfolgt die Zahlung erst netto und wird die Steuer erst in einem späteren Jahr erstattet, entfällt die Möglichkeit der Tarifermäßigung.

Da die Steuererstattung durch das Finanzamt frühestens im Folgejahr erfolgt, kann die Besteuerung nicht innerhalb desselben Veranlagungszeitraums erfolgen, was steuerliche Nachteile mit sich bringen kann.

Wichtige Hinweise für Betroffene

Personen, die eine Entschädigung für Verdienstausfall erhalten sollen, sollten vor Abschluss einer rechtsverbindlichen Vereinbarung unbedingt sowohl eine steuerliche als auch eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Dies ist besonders wichtig bei Verhandlungen mit der Versicherung des Schädigers, um eine steueroptimierte Gestaltung der Zahlung sicherzustellen.

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