Aktuelles – Termin zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie
News – 20. Mai 2026

Termin zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie

U-Richtlinie muss bis Juni 2026 umgesetzt werden Bereits in der Novemberausgabe 2025 wurde über Inhalt und Auswirkungen der Europäischen Entgelttransparenzrichtlinie…

U-Richtlinie muss bis Juni 2026 umgesetzt werden

Bereits in der Novemberausgabe 2025 wurde über Inhalt und Auswirkungen der Europäischen Entgelttransparenzrichtlinie berichtet. Diese muss bis zum 7.6.2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Richtlinie soll dazu beitragen, geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede zu reduzieren und das Ziel des gleichen Lohns für gleiche beziehungsweise gleichwertige Arbeit sicherzustellen.

Besonders betroffen sind Personalabteilungen und interne Prozesse in Unternehmen.

Bislang noch kein Referentenentwurf veröffentlicht

Bislang wurde noch kein Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung veröffentlicht.

Eine Expertenkommission hatte bereits im Oktober 2025 ihren Bericht vorgelegt. Darin wurde empfohlen, die Europäische Entgelttransparenzrichtlinie in das bestehende nationale Entgelttransparenzgesetz zu integrieren.

Erweiterte Auskunftsansprüche für Beschäftigte

Die Expertenkommission empfiehlt unter anderem, den Auskunftsanspruch von Beschäftigten zu erweitern.

Beschäftigte sollen künftig Informationen über ihre individuelle Vergütung sowie über die durchschnittlichen Entgelte vergleichbarer Arbeitnehmergruppen erhalten können. Diese Angaben sollen zusätzlich nach Geschlecht aufgeschlüsselt werden.

Änderungen im Bewerbungsprozess

Auch der Bewerbungsprozess soll angepasst werden.

Künftig sollen Gehaltsspannen sowie tarifliche Regelungen bereits im Bewerbungsverfahren transparent benannt werden. Fragen zum bisherigen Gehalt der Bewerber sollen dagegen unzulässig sein.

Darüber hinaus empfiehlt die Expertenkommission klare Vorgaben für Berichtspflichten sowie unterstützende Maßnahmen, damit Unternehmen die Umsetzung praktikabel gestalten können.

Folgen bei fehlender nationaler Umsetzung

Sollte bis zum 7.6.2026 keine nationale Umsetzung erfolgen, ergeben sich unterschiedliche Folgen für öffentliche und private Arbeitgeber.

Beschäftigte im öffentlichen Bereich könnten ihre Rechte unmittelbar aus der EU-Richtlinie ableiten.

In privaten Unternehmen besteht zwar keine unmittelbare Berufungsmöglichkeit auf die europäische Richtlinie. Allerdings können Beschäftigte eine richtlinienkonforme Auslegung gegenüber Arbeitgebern und Gerichten verlangen.

Leitfaden und Prüfinstrumente verfügbar

Auf der Homepage der Antidiskriminierungsstelle stehen ein Leitfaden zur Entgeltgleichheit sowie verschiedene Prüfinstrumente zur Verfügung.

Unternehmen sollten frühzeitig handeln

Da Gesetzgebungsverfahren regelmäßig mehrere Monate dauern, sollten Arbeitgeber nicht auf die endgültige gesetzliche Umsetzung warten.

Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Anforderungen der EU-Richtlinie vorbereiten und bestehende Prozesse bereits jetzt möglichst richtlinienkonform ausgestalten.

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