Die steuerliche Behandlung der teilentgeltlichen Übertragung von Immobilien steht derzeit auf dem Prüfstand. Der Bundesfinanzhof (BFH) muss in einem aktuellen Verfahren entscheiden, ob eine solche Übertragung ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft darstellt. Betroffene Immobilienbesitzer sollten ihre Steuerbescheide in Absprache mit einem Steuerberater offenhalten, bis ein Urteil vorliegt.
Hintergrund: Streit um steuerliche Bewertung
Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hatte entschieden, dass die teilentgeltliche Übertragung einer Immobilie im Wege vorweggenommener Erbfolge nicht als privates Veräußerungsgeschäft zu besteuern sei, wenn der Kaufpreis unterhalb der historischen Anschaffungskosten liegt. Grundsätzlich gilt: Ein Veräußerungsgeschäft liegt nur vor, wenn ein tatsächlicher Wertzuwachs erzielt wird. Das FG argumentierte, dass ein solcher Wertzuwachs nicht gegeben sei, wenn der Kaufpreis unter den ursprünglichen Anschaffungskosten bleibt. Eine Besteuerung fiktiver Gewinne wäre demnach unzulässig.
Revision durch das Finanzamt
Das Finanzamt hat Revision gegen dieses Urteil eingelegt, sodass der BFH die endgültige Klärung herbeiführen muss. Insbesondere wird geprüft, ob die Veräußerung an Angehörige innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung der Immobilie zu einem Entgelt unterhalb der historischen Anschaffungskosten dennoch als Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft gewertet werden kann.
Kein Umgehungsgeschäft
Das FG hatte zudem festgestellt, dass eine solche Vertragsgestaltung nicht als unwirksames Umgehungsgeschäft einzustufen ist. Damit könnten steuerliche Nachteile für den Veräußerer durch diese Vertragsgestaltung vermieden werden, solange sie rechtlich korrekt umgesetzt ist.
Empfehlung für Betroffene
Für Steuerpflichtige, die in ähnlicher Weise Immobilien übertragen haben oder dies planen, ist Vorsicht geboten. Um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden, sollten entsprechende Steuerbescheide angefochten und Einsprüche eingelegt werden. Ein Steuerberater kann dabei helfen, die individuelle Situation zu prüfen und die Bescheide bis zur endgültigen Entscheidung des BFH offen zu halten.
Fazit: Abwarten und beraten lassen
Das Urteil des BFH wird entscheidend sein, um Rechtsklarheit für teilentgeltliche Immobilienübertragungen zu schaffen. Betroffene sollten proaktiv handeln und rechtlichen Rat einholen, um im Falle eines positiven Urteils von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können.