Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater anfertigen lassen, gelten verlängerte Abgabefristen. Insbesondere für das Wirtschaftsjahr 2023 endet die Frist zur Abgabe am 2. Juni 2025. Steuerpflichtige sollten rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen bereitstellen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Verlängerte Fristen für Land- und Forstwirte
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr gelten gesonderte Fristen. Die Steuererklärung für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 muss spätestens am 31. Oktober 2025 oder aufgrund regionaler Feiertage am 3. November 2025 eingereicht werden. Diese verlängerten Fristen sind ein Vorteil, erfordern jedoch ebenso eine frühzeitige Vorbereitung.
Wichtig: Belege rechtzeitig einreichen
Auch wenn Steuerpflichtige in den meisten Fällen keine Belege mehr direkt mit der Steuererklärung einreichen müssen, bleibt die sogenannte Vorhalteverpflichtung bestehen. Das Finanzamt kann die Vorlage bestimmter Unterlagen verlangen. Daher empfiehlt es sich, alle relevanten Belege bereits vor der Erstellung der Steuererklärung dem Steuerberater vorzulegen. Dies sorgt für eine vollständige und korrekte Bearbeitung.
Handlungsempfehlung für Mandanten
Mandanten sollten frühzeitig mit ihrem Steuerberater klären, welche Unterlagen benötigt werden und bis wann diese bereitgestellt werden müssen. Eine rechtzeitige Vorbereitung stellt sicher, dass die Abgabefristen eingehalten werden und vermeidet unnötigen Zeitdruck oder mögliche Sanktionen bei Fristversäumnissen.
Fazit: Vorbereitung ist alles
Die Abgabefristen für Steuererklärungen des Wirtschaftsjahres 2023 sind großzügig, erfordern jedoch eine vorausschauende Organisation. Steuerpflichtige sollten in enger Abstimmung mit ihrem Steuerberater handeln und alle notwendigen Dokumente frühzeitig bereitstellen, um den Prozess reibungslos zu gestalten.