Aktuelles – Steuerliche Schwerpunkte im neuen Koalitionsvertrag – Das erwartet Unternehmen und Privatpersonen
News – 2. Juni 2025

Steuerliche Schwerpunkte im neuen Koalitionsvertrag – Das erwartet Unternehmen und Privatpersonen

Am 9. April 2025 wurde der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung – bestehend aus CDU/CSU und SPD – vorgestellt. Mit der…

Am 9. April 2025 wurde der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung – bestehend aus CDU/CSU und SPD – vorgestellt. Mit der Wahl von Friedrich Merz (CDU) zum Bundeskanzler am 6. Mai 2025 und der Ernennung von Lars Klingbeil (SPD) zum Bundesfinanzminister hat die neue Regierung ihre Arbeit aufgenommen. Im Mittelpunkt stehen steuerliche Weichenstellungen, die Unternehmen, Privatpersonen sowie den gemeinnützigen Sektor betreffen. Wir fassen die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.

Allgemeine Leitlinien: Entlastung unter Finanzierungsvorbehalt

Grundsätzlich strebt die Koalition steuerliche Entlastungen an – jedoch stets unter dem sogenannten Finanzierungsvorbehalt. Das bedeutet: Nur wenn ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden die Maßnahmen umgesetzt. Steuererhöhungen sind derzeit nicht geplant, aber auch nicht kategorisch ausgeschlossen. Der Solidaritätszuschlag soll trotz verfassungsrechtlicher Prüfung weiterhin bestehen bleiben.

Für Unternehmen: Investitionsanreize und Steuerstrukturreformen

Die Bundesregierung plant eine Reihe steuerlicher Anreize für Unternehmen:

  • Degressive AfA (Absetzung für Abnutzung): Für die Jahre 2025–2027 soll eine degressive AfA in Höhe von 30 % für unternehmerische Ausrüstungsgegenstände eingeführt werden.
  • Körperschaftsteuer: Ab 2028 ist eine stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer um insgesamt
    5 % geplant.
  • Thesaurierungsbesteuerung: Diese soll verbessert werden, insbesondere durch eine mögliche Ausweitung auf neu gegründete Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform.
  • Gewerbesteuer: Städte und Gemeinden mit Heberecht sollen verpflichtet werden, den Mindesthebesatz von derzeit 200 % auf mindestens 280 % anzuheben – ein Schritt zur Vermeidung von Standortverlagerungen und Scheinsitzen.
  • Mindestbesteuerung: Deutschland setzt sich auf EU-Ebene für eine vereinfachte und faire Umsetzung ein. Für Großkonzerne bleibt die Mindestbesteuerung bestehen.
  • Finanztransaktionssteuer: Diese soll auf europäischer Ebene eingeführt werden.

Weitere steuerliche Anreize betreffen die Elektromobilität: Sonderabschreibungen für E-Fahrzeuge, eine verlängerte Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 sowie eine Anhebung der Preisgrenze für Dienstwagen (0,25 %-Regel) auf 100.000 € sind vorgesehen.

Privatpersonen: Mobilität, Familie und Arbeit im Fokus

Auch private Steuerzahler können von geplanten Entlastungen profitieren:

  • Entfernungspauschale: Bereits ab dem ersten Kilometer soll die Pauschale auf 0,38 €/km steigen.
  • Energetische Sanierungen: Steuerliche Förderung soll auch bei geerbten, nicht selbst bewohnten Immobilien möglich sein.
  • Längeres Arbeiten & Überstunden: Steuerliche Anreize für längeres Arbeiten und eine Steuerfreiheit von Überstunden über die reguläre Vollzeit hinaus sind vorgesehen.
  • Familienförderung: Kinderfreibetrag, Kindergeld und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sollen angepasst werden.
  • Arbeitstagepauschale: Diese wird als mögliche neue Werbungskostenpauschale diskutiert.

Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen sollen beim Umstieg auf Elektromobilität über den EU-Klimasozialfonds unterstützt werden.

Gemeinnützigkeit: Mehr Flexibilität und weniger Bürokratie

Im Bereich der Gemeinnützigkeit plant die Regierung wichtige Erleichterungen:

  • Sachspenden: Bleiben weitgehend umsatzsteuerfrei.
  • Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht: Unter anderem bei der Mittelverwendung und Einnahmezurechnung.
  • Ehrenamt: Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen sollen angehoben werden.
  • Importe gemeinnütziger Organisationen: Einführung eines Einfuhrumsatzsteuer-Verrechnungsmodells.

Zudem soll die Bonpflicht abgeschafft und die reduzierte Mehrwertsteuer von 7 % auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft beibehalten werden.

Digitalisierung und Bürokratieabbau

Nicht zuletzt kündigt die Bundesregierung an, die Steuerbürokratie weiter abzubauen und die Digitalisierung des Steuerwesens voranzutreiben – ein erklärtes Ziel, um Steuererklärungen künftig schneller und einfacher zu gestalten.

Fazit: Chancen nutzen, Entwicklungen beobachten

Die steuerpolitische Agenda der neuen Bundesregierung bietet viele Chancen – insbesondere für Investitionen, Digitalisierung und umweltfreundliche Mobilität. Gleichzeitig bleiben zahlreiche Vorhaben an Haushaltszwänge geknüpft. Es bleibt daher entscheidend, Entwicklungen zeitnah zu beobachten und steuerliche Gestaltungsspielräume frühzeitig zu nutzen.

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