Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Bevor die Neuregelungen in Kraft treten können, müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Das Gesetzespaket bringt verschiedene steuerliche Anpassungen für Arbeitnehmer, Ehrenamtliche, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit sich.
Anpassung der Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale im Rahmen der Werbungskosten wird auf 0,38 Euro pro Kilometer vereinheitlicht. Bisher lag sie bei 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer. Durch die Vereinheitlichung soll die Berechnung vereinfacht und eine gleichmäßigere steuerliche Entlastung erreicht werden.
Dauerhafte Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Für Geringverdiener wird die bisher befristete Mobilitätsprämie entfristet. Sie kann ab dem 21. Entfernungskilometer beantragt werden und soll Personen entlasten, die aufgrund geringer Einkommen keine Einkommensteuer zahlen und daher keine Fahrtkosten absetzen können.
Höhere Freibeträge im Ehrenamt
Die steuerfreien Aufwandsentschädigungen werden angehoben:
- Übungsleiterpauschale: von 3.000 € auf 3.300 € jährlich
- Ehrenamtspauschale: von 840 € auf 960 € jährlich
Beide Freibeträge können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Ab 2026 müssen sie Tätigkeiten zugutekommen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.
Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen
Für gemeinnützige Organisationen steigt die Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (einschließlich Umsatzsteuer) von 45.000 € auf 50.000 €. Innerhalb dieses Rahmens fällt weiterhin keine Körperschaft- oder Gewerbesteuer an.
Zudem soll E-Sport ab 2026 als gemeinnützig anerkannt werden.
Steuerliche Entlastungen für Land- und Forstwirte
Die Stromsteuerentlastung für Land- und Forstwirte soll wieder eingeführt werden. Damit werden Betriebe in diesen Branchen künftig erneut entlastet.
Umsatzsteuer auf Speisen sinkt ab 2026
Für Speisen in Restaurants und bei Verpflegungsdienstleistungen soll der Umsatzsteuersatz ab dem 1. Januar 2026 wieder auf 7 % reduziert werden. Dies gilt auch für Cateringunternehmen und Convenience-Abteilungen. Für Getränke bleibt der Satz hingegen bei 19 %.
Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau bleibt bestehen
Die bisherige Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau wird beibehalten. Damit soll der Bau von dringend benötigtem Wohnraum weiterhin steuerlich gefördert werden.
Fazit
Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt zahlreiche Anpassungen, die vor allem Arbeitnehmer, Ehrenamtliche und gemeinnützige Organisationen betreffen. Auch Unternehmen und Landwirte profitieren von gezielten Entlastungen. Ziel der Änderungen ist eine Vereinfachung des Steuerrechts und eine Stärkung gemeinnütziger Tätigkeiten.
