Aktuelles – NEUE BFH-RECHTSPRECHUNG ZUR ERMITTLUNG DER FAHRZEUGGESAMTKOSTEN BEI LEASING
News – 8. März 2025

NEUE BFH-RECHTSPRECHUNG ZUR ERMITTLUNG DER FAHRZEUGGESAMTKOSTEN BEI LEASING

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine Änderung in der Berechnung der Fahrzeuggesamtkosten bei geleasten Dienstfahrzeugen vorgenommen. Betroffen sind insbesondere angestellte Arbeitnehmer,…

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine Änderung in der Berechnung der Fahrzeuggesamtkosten bei geleasten Dienstfahrzeugen vorgenommen. Betroffen sind insbesondere angestellte Arbeitnehmer, die einen PKW für berufliche Zwecke leasen und die tatsächlichen Kosten zur Ermittlung des Kilometersatzes ansetzen.

Hintergrund der Entscheidung

Im zugrunde liegenden Fall nutzte ein Außendienstmitarbeiter ein Leasingfahrzeug überwiegend für berufliche Fahrten. Neben den laufenden Kosten wie Treibstoff, Versicherung, Steuern und Leasingraten entstanden zu Beginn der Leasingzeit zusätzliche einmalige Aufwendungen:

  • Leasingsonderzahlung
  • Kosten für zusätzliches Fahrzeugzubehör (z. B. Winterreifen)
  • Zusatzleistungen wie Anmeldekosten

Bisher wurden solche einmaligen Ausgaben nach dem Abflussprinzip direkt im Jahr der Zahlung steuerlich geltend gemacht. Der Steuerpflichtige wollte jedoch erreichen, dass diese Kosten anteilig auf die gesamte Leasingdauer verteilt werden, um den Kilometersatz auch in den Folgejahren zu erhöhen.

Neue BFH-Entscheidung: Gleichmäßige Verteilung statt Sofortabzug

Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung geändert. Künftig sollen die einmaligen Kosten, sofern sie eine berufliche Veranlassung haben und die Leasingraten reduzieren, gleichmäßig auf die gesamte Leasingdauer verteilt werden. Dies führt zu folgenden Auswirkungen:

  • Im ersten Jahr des Leasingvertrags sinken die Fahrzeuggesamtkosten, da die einmaligen Kosten nicht mehr voll angesetzt werden.
  • In den Folgejahren erhöhen sich die Fahrzeuggesamtkosten, da die Einmalzahlungen anteilig berücksichtigt werden.

Das Finanzgericht (FG) muss den Fall nun erneut prüfen, da in der bisherigen Entscheidung nicht für alle Kostenpositionen eine klare berufliche Veranlassung festgestellt wurde.

Auswirkungen für betroffene Steuerpflichtige

Steuerpflichtige, die geleaste Fahrzeuge für berufliche Fahrten nutzen, sollten ihre steuerliche Situation überprüfen lassen. Falls Steuerbescheide noch nicht rechtskräftig sind, kann die neue BFH-Entscheidung für eine günstigere Kostenverteilung sorgen. Eine steuerliche Beratung wird empfohlen, um die optimale Berücksichtigung der Fahrzeuggesamtkosten sicherzustellen.

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