Aktuelles – RÜCKWIRKENDE ANHEBUNG DES GRUNDFREIBETRAGS 2024
News – 17. Januar 2025

RÜCKWIRKENDE ANHEBUNG DES GRUNDFREIBETRAGS 2024

Der Gesetzgeber hat rückwirkend für den Veranlagungszeitraum 2024 den Grundfreibetrag um 180 € von 11.604 € auf 11.784 € erhöht.…

Der Gesetzgeber hat rückwirkend für den Veranlagungszeitraum 2024 den Grundfreibetrag um 180 € von 11.604 € auf 11.784 € erhöht. Diese Anpassung soll eine steuerliche Entlastung für Steuerpflichtige darstellen und wird in der Regel steuermindernd wirken. Arbeitnehmer profitieren von dieser Erhöhung bereits im Rahmen des automatischen Lohnsteuerabzugs, der durch den Arbeitgeber bei der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung für Dezember 2024 vorgenommen wird. Dadurch reduziert sich die Steuerlast direkt und spürbar im laufenden Jahr.

Erhöhung des Kinderfreibetrags 2024

Zusätzlich wird der Kinderfreibetrag um 228 € von 6.384 € auf 6.612 € angehoben. Auch diese Änderung betrifft rückwirkend den Veranlagungszeitraum 2024. Bei Arbeitnehmern wird die Anpassung ebenfalls durch den automatischen Lohnsteuerabzug berücksichtigt, während bei anderen Steuerpflichtigen die Berücksichtigung im Rahmen der steuerlichen Veranlagung erfolgt. Die Erhöhung des Kinderfreibetrags entlastet insbesondere Eltern und sorgt für eine steuerliche Ersparnis.

Steuerpflichtige sollten sicherstellen, dass sie diese Anpassungen in ihrer Steuererklärung korrekt angeben, falls sie nicht bereits über den Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden.

Aktuelles