Aktuelles – Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht
News – 10. Juli 2026

Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht

Zahlreiche steuerliche Änderungen und mehr Digitalisierung geplant Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) veröffentlicht. Der…

Zahlreiche steuerliche Änderungen und mehr Digitalisierung geplant

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) veröffentlicht. Der Entwurf enthält eine Vielzahl steuerlicher Anpassungen. Hintergrund sind unter anderem Vorgaben aus dem EU-Recht, Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Digitalisierung und zur Missbrauchsbekämpfung.

Nachfolgend finden Sie die wesentlichen geplanten Änderungen im Überblick.

Umsatzsteuerliche Organschaft wird optional

Künftig soll die umsatzsteuerliche Organschaft nicht mehr automatisch entstehen, sondern optional ausgestaltet werden. Die Neuregelung soll ab dem Jahr 2029 gelten.

Neue gesetzliche Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken

Für bebaute Grundstücke soll grundsätzlich eine gesetzliche Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude anhand der jeweiligen Verkehrswerte erfolgen.

Eine hiervon abweichende vertragliche Aufteilung bleibt möglich, sofern sie nachvollziehbar ist. Ist dies nicht der Fall, soll eine Bewertung durch ein Sachverständigengutachten erfolgen können. Die Regelung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Änderungen bei Kinder- und Ausbildungsfreibeträgen

Als Folge der Umsetzung einer EuGH-Entscheidung sollen Kinderfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag künftig auch für Kinder mit Wohnsitz in EU- oder EWR-Staaten ungekürzt gewährt werden. Die Neuregelung soll in allen offenen Fällen Anwendung finden.

Klarstellung bei steuerfreien Zuschlägen

Zur gesetzlichen Klarstellung der BFH-Rechtsprechung soll für die Berechnung der steuerfreien Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge künftig ausschließlich der steuerpflichtige laufende Arbeitslohn berücksichtigt werden. Die Änderung ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen.

Erleichterungen bei der Quellensteuer

Zur Vereinfachung der Quellensteuerentlastung sollen die Freigrenzen deutlich angehoben werden:

  • Freigrenze für Kleinhonorare: von 250 Euro auf 500 Euro
  • Freigrenze für das antragslose Freistellungsverfahren: von 10.000 Euro auf 100.000 Euro

Die Änderungen sollen ab dem 1. Januar 2027 gelten.

Höherer Zinssatz bei der Vollverzinsung

Der Zinssatz der Vollverzinsung soll auf 3,6 % pro Jahr angehoben werden. Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen.

Digitalisierung und erweiterte Befugnisse der Finanzverwaltung

Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Ausweitung der Digitalisierung und der elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung vor.

Parallel dazu sollen die Prüfungs- und Datenzugriffsrechte der Finanzverwaltung erweitert werden. Beide Maßnahmen sollen bereits am Tag nach der Verkündung wirksam werden.

Forschungszulage wird erhöht

Die maximale Forschungszulage soll von derzeit 15 Millionen Euro auf 25 Millionen Euro steigen. Die Erhöhung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten.

Kürzere Frist für die erste Tätigkeitsstätte

Die dauerhafte Zuordnung einer ersten Tätigkeitsstätte im Inland soll künftig bereits nach 24 Monaten statt bisher nach 48 Monaten erfolgen. Die Änderung ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen.

Erweiterte Meldepflichten bei der Lohnsteuer

Für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung sind erweiterte Meldepflichten sowie zusätzliche Korrekturmöglichkeiten geplant. Diese Regelungen sollen ab dem 1. Januar 2028 gelten.

Ausblick

Die Fachverbände waren aufgefordert, bis zum 12. Juni 2026 Stellungnahmen zum Referentenentwurf beim Bundesfinanzministerium einzureichen. Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wird zu gegebener Zeit entschieden.

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