Mit dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat vom 10. Juli 2026 wurde das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und bringt insbesondere beim Heizungstausch sowie bei der Förderung energetischer Sanierungen zahlreiche Änderungen mit sich.
Eigentümer und Vermieter sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen, da diese schrittweise in Kraft treten und sowohl Investitionsentscheidungen als auch Fördermöglichkeiten beeinflussen.
Mehr Flexibilität beim Heizungstausch
Künftig haben Hauseigentümer eine größere Auswahl bei der Wahl ihrer Heiztechnik. Neben Wärmepumpen können weiterhin auch Öl- oder andere Heizsysteme genutzt werden. Allerdings gelten für fossile Energieträger künftig strengere Vorgaben.
Ab 2029 müssen fossilen Energieträgern schrittweise Biostoffe beigemischt werden. Bis zum Jahr 2045 müssen fossile Energien vollständig klimaneutral sein.
Für Vermieter bedeutet dies zudem, dass sie sich bei der Vermietung von Wohnraum an den Energiekosten ihrer Mieter beteiligen müssen, sofern weiterhin fossile, nicht klimaneutrale Energieträger eingesetzt werden.
Neue energetische Anforderungen an Gebäude
Bis zum Jahr 2030 werden schrittweise neue energetische Anforderungen sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude eingeführt.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem:
- gestaffelte energetische Verpflichtungen für Wohn- und Nichtwohngebäude,
- eine bundesweite Solarpflicht,
- die Verpflichtung zur Errichtung von Nullemissionsgebäuden ab 2028 für öffentliche Neubauten,
- die Ausweitung dieser Pflicht auf sämtliche Neubauten ab 2030.
Ziel der neuen Vorgaben ist es, den Energiebedarf von Gebäuden langfristig zu reduzieren.
Förderprogramm wird fortgeführt
Während des Gesetzgebungsverfahrens wurde das Förderportal für die energetische Gebäudesanierung vorübergehend geschlossen. Seit dem 21. Juli 2026 steht das Förderprogramm wieder zur Verfügung.
Die steuerliche Förderung bleibt ebenso erhalten wie staatliche beziehungsweise zinsgünstige Kredite für energetische Maßnahmen. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme beider Förderwege ist weiterhin ausgeschlossen.
Änderungen bei der Förderung
Der bisherige Grundzuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bleibt grundsätzlich bestehen. Gleichzeitig wird jedoch die maximale Förderhöhe je Wohneinheit neu geregelt.
Der Förderdeckel beträgt künftig:
- bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit,
- jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit,
- jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.
Auch die Höhe der Förderung richtet sich künftig stärker nach dem Haushaltseinkommen:
- bis 30.000 Euro Haushaltseinkommen: 40 Prozent Förderung,
- bis 40.000 Euro: 30 Prozent Förderung,
- bis 50.000 Euro: 10 Prozent Förderung.
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung maßgebliche Einkommen um 10.000 Euro reduziert.
Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise reduziert
Der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus für einen frühzeitigen Heizungstausch bleibt zunächst bestehen. Er beträgt weiterhin 16 Prozent der förderfähigen Kosten.
Ab dem 1. Februar 2027 wird dieser Bonus erstmals abgesenkt und anschließend jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um vier Prozentpunkte reduziert.
Neuer Wertschöpfungsbonus ab 2027
Ab dem ersten Quartal 2027 wird ein neuer Wertschöpfungsbonus eingeführt.
Für außerhalb der Europäischen Union gefertigte Wärmepumpen sinkt die Grundförderung auf 15 Prozent. Gleichzeitig erhalten in der EU produzierte Wärmepumpen einen zusätzlichen Bonus von 15 Prozent.
Im Gegenzug entfallen künftig der bisherige Effizienzbonus sowie der Emissionszuschlag. Auch für Nichtwohngebäude sind weitere Anpassungen vorgesehen.
Investitionen frühzeitig planen
Wer eine energetische Sanierung oder den Austausch seiner Heizungsanlage plant, sollte die neuen gesetzlichen Vorgaben sowie die geänderten Förderbedingungen rechtzeitig berücksichtigen. Je nach Investitionszeitpunkt und persönlicher Situation können sich erhebliche Unterschiede bei den Fördermöglichkeiten ergeben.
