Leistungen – Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer

Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer

Vermögensübertragungen zu Lebzeiten im Wege der Schenkung oder bei Eintritt eines Erbfalls können zu unterschiedlichsten steuerlichen Konsequenzen führen. 

Nehmen Sie daher gerne frühzeitig Kontakt mit uns auf, wir begleiten Sie bei einer steueroptimalen Gestaltung Ihrer privaten oder betrieblichen Nachfolgeregelung und planen mit Ihnen bspw. unentgeltliche Vermögensübertragungen oder vorweggenommene Erbfolgen. 

Egal ob Eigentumswohnung, Kapitalanlage, Unternehmensbeteiligung oder Investmentfonds - steuerlich gibt es oftmals ein hohes Gestaltungspotential. Die steuerliche Beratung bei Testaments- und Erbvertragserstellungen ist hier unerlässlich. 

Neben der Gestaltung und Planung der Nachfolgeregelungen gehört die Erstellung der Schenkung- oder Erbschaftsteuererklärung inklusive der Grundstücks-, Betriebs- und Anteilsbewertung selbstverständlich auch zu unserem Aufgabenbereich.