Finanzministerium Baden-Württemberg weist auf häufige Verstöße bei bargeldintensiven Betrieben hin
Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat in einer Pressemitteilung vom 7. April 2026 über die Ergebnisse mehrerer Aktionstage in bargeldintensiven Betrieben informiert. Im Rahmen von Testkäufen wurden dabei unter anderem Unregelmäßigkeiten bei der Kassenführung festgestellt.
Solche Aktionstage finden regelmäßig mit unterschiedlichen Prüfungsschwerpunkten statt.
Häufige Beanstandungen bei Kassensystemen
Nach Angaben des Finanzministeriums wurden bei den überprüften Betrieben verschiedene Mängel festgestellt. Dazu gehörten insbesondere:
- fehlende vorgeschriebene Absicherung elektronischer Kassensysteme,
- Verstöße gegen die Belegausgabepflicht sowie
- Hinweise auf illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit.
Diese Feststellungen können für betroffene Unternehmen weitreichende steuerliche Konsequenzen haben.
Kassen-Nachschau jederzeit möglich
Die Finanzverwaltung ist berechtigt, sogenannte Kassen-Nachschauen ohne vorherige Ankündigung durchzuführen.
Hierbei erscheinen Betriebsprüfer direkt im Betrieb und kontrollieren unter anderem die Kassensysteme sowie die Einhaltung der gesetzlichen Belegausgabepflicht. Ziel der Kassen-Nachschau ist es, sicherzustellen, dass sämtliche Einnahmen vollständig erfasst und ordnungsgemäß versteuert werden.
Bei schwerwiegenden Mängeln droht eine Betriebsprüfung
Werden im Rahmen der Kassen-Nachschau erhebliche Mängel festgestellt, kann die Finanzverwaltung unmittelbar zu einer Betriebsprüfung übergehen. Hierüber muss der Betriebsprüfer den betroffenen Betrieb informieren.
In einem solchen Fall empfiehlt es sich, unverzüglich den steuerlichen Berater zu informieren und das weitere Vorgehen gemeinsam abzustimmen.
Fazit
Die aktuellen Ergebnisse der Aktionstage zeigen, dass die Finanzverwaltung die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Kassenführung weiterhin konsequent überprüft. Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen sollten daher sicherstellen, dass die technischen Anforderungen erfüllt werden und die Belegausgabepflicht ordnungsgemäß umgesetzt wird.
