Das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 wird nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Zum Redaktionsschluss war die Verkündung noch ausstehend. Mit dem Gesetz sind umfassende Änderungen und Maßnahmen verbunden, die insbesondere für offene steuerliche Sachverhalte relevant sein können.
Wichtige Punkte zum Jahressteuergesetz 2024
- Vielfältige Einzelmaßnahmen
- Das Gesetz enthält rund 130 Einzelmaßnahmen, die verschiedene steuerliche Änderungen betreffen.
- Diese Änderungen wirken sich direkt nach der Verkündung auf offene Sachverhalte aus, beispielsweise in Steuerbescheiden.
2. Prüfung von Steuerbescheiden
- Sollten Steuerpflichtige geänderte Steuerbescheide erhalten, sollten diese unverzüglich dem Steuerberater zur Prüfung vorgelegt werden – insbesondere, wenn der Steuerberater nicht direkt im Bescheidverfahren eingebunden ist.
3. Rückwirkung für 2023 und 2024
- Einige Regelungen des JStG 2024 haben Rückwirkung auf die Veranlagungszeiträume 2023 und 2024. Diese Änderungen sind für die Vorbereitung der Steuererklärungen dieser Jahre besonders relevant.
- Konkrete Beispiele zu den Rückwirkungen werden in einer der folgenden Ausgaben behandelt.
4. Neuregelungen ab 1.1.2025
- Viele Maßnahmen treten zum 1. Januar 2025 in Kraft und betreffen die Unternehmens- und Steuerplanung.
- Einzelheiten zu den wichtigsten Änderungen ab 2025 werden in den Ziffern 3 bis 5 dieser Ausgabe behandelt.
5. Änderungen ab 2026 und später
- Einige Maßnahmen des Gesetzes werden erst ab dem 1. Januar 2026 oder später wirksam. Über diese Änderungen wird in zukünftigen Ausgaben berichtet.
Empfehlung
Steuerpflichtige sollten ihre offenen Bescheide und geänderten Steuerbescheide nach Inkrafttreten des Gesetzes sorgfältig prüfen lassen. Zudem ist eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater zur Vorbereitung der Steuererklärungen für 2023 und 2024 ratsam, um potenzielle Auswirkungen der neuen Regelungen zu berücksichtigen.