Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ zugestimmt. Das Gesetz wurde bereits verkündet und bringt eine Reihe steuerlicher Erleichterungen für Unternehmen. Einige Regelungen gelten rückwirkend ab dem 1. Juli 2025, andere treten erst in den kommenden Jahren in Kraft.
Investitions-Booster: Rückkehr der degressiven AfA
Mit dem sogenannten „Investitions-Booster“ wird die degressive Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder eingeführt. Die Regelung gilt für Anschaffungen oder Herstellungsmaßnahmen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028.
Die Abschreibung darf maximal das Dreifache der linearen AfA betragen, höchstens jedoch 30 %. Während im ersten Jahr die Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden, bildet in den Folgejahren der Restbuchwert die Basis.
Neue Abschreibungsmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge
Für betriebliche Elektrofahrzeuge gibt es eine gesonderte arithmetisch-degressive AfA. Sie gilt ebenfalls für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027. Im ersten Jahr können 75 % abgeschrieben werden, anschließend reduziert sich der Prozentsatz sukzessive auf 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %. Die Abschreibungsdauer bleibt auf sechs Jahre festgelegt.
Auch die private Nutzung wird steuerlich begünstigt: Wird ein betriebliches E-Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, kann weiterhin die 1 %-Regelung angewendet werden. Für reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge reduziert sich der Entnahmewert auf 0,25 % des Bruttolistenpreises, wenn dieser nicht mehr als 100.000 € beträgt. Für höherpreisige Fahrzeuge gilt ein Satz von 0,5 %.
Körperschaftsteuer wird schrittweise gesenkt
Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist die Absenkung der Körperschaftsteuer. Ab dem Jahr 2028 wird der Steuersatz jährlich um einen Prozentpunkt reduziert, von derzeit 15 % bis auf 10 % ab 2032.
- 2028: 14 %
- 2029: 13 %
- 2030: 12 %
- 2031: 11 %
- ab 2032: 10 %
Für thesaurierte Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird der Steuersatz von bislang 28,25 % ebenfalls reduziert, in Schritten bis auf 25 % ab 2032.
Forschungszulage wird ausgeweitet
Auch die steuerliche Förderung von Forschung wird gestärkt. Ab 2026 steigt der maximale Förderbetrag von 10 Mio. € auf 12 Mio. €. Zudem werden Eigenleistungen höher bewertet: Statt bislang 70 € pro nachgewiesener Arbeitsstunde können künftig bis zu 100 € angesetzt werden. Die Forschungszulage wird mit der Einkommen- oder Körperschaftsteuer verrechnet.
Fazit
Mit dem Investitionssofortprogramm setzt die Bundesregierung deutliche steuerliche Anreize für Investitionen, Forschung und Elektromobilität. Besonders Unternehmen, die in den nächsten Jahren neue Wirtschaftsgüter anschaffen oder in Innovation investieren, können spürbar profitieren.
