Mit einem neuen Gesetzespaket möchte die Bundesregierung gezielt Investitionen in Deutschland ankurbeln und die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen stärken. Der kürzlich vorgelegte Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ sieht umfangreiche steuerliche Erleichterungen vor – beginnend ab dem 1. Juli 2025.
Sonderabschreibungen ab Mitte 2025
Kernstück des Entwurfs sind Sonderabschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter, z. B. Maschinen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden. Unternehmen sollen bis zu 30 % der Anschaffungskosten pro Jahr abschreiben können. Ziel ist es, kurzfristig Investitionsimpulse zu setzen und Wachstumschancen zu fördern.
Auch reine Elektrofahrzeuge sollen besonders begünstigt werden: Für betriebliche Neuanschaffungen in diesem Zeitraum sollen 75 % der Kosten bereits im ersten Jahr steuerlich abgesetzt werden dürfen. In den fünf Folgejahren erfolgt dann eine gestaffelte Abschreibung (10 %, 5 %, 5 %, 3 %, 2 %). Hybridfahrzeuge sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Ab 2028: Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer
Neben den Investitionsanreizen plant die Bundesregierung eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer (KSt)von derzeit 15 % auf 10 %. Diese soll ab dem 1. Januar 2028 jährlich um 1 Prozentpunkt erfolgen – befristet bis zum Jahr 2032. In Kombination mit den bisherigen Steuerarten soll so die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen von aktuell rund 30 % auf unter 25 % reduziert werden.
Thesaurierte Gewinne, also einbehaltene Unternehmensgewinne, profitieren zusätzlich durch einen reduzierten Steuersatz, um Reinvestitionen im Betrieb gezielt zu fördern.
Förderung von Forschung und Entwicklung
Ein weiterer Baustein im Gesetzentwurf ist die Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage:
Ab 2026 soll die Obergrenze der Bemessungsgrundlage von 10 auf 12 Millionen Euro angehoben werden. Zudem sollen künftig auch Betriebs- und Gemeinkosten pauschal mit 20 % berücksichtigt werden. Diese Regelung soll bis 2030 gelten.
Unternehmen sollten Entwicklung im Blick behalten
Nach Schätzungen des Finanzministeriums könnten die Maßnahmen bis zum Jahr 2029 Steuermindereinnahmen von bis zu 46 Milliarden Euro verursachen. Dennoch bewertet die Bundesregierung das Paket als wichtige Weichenstellung für den Standort Deutschland.
Ob und wann der Gesetzentwurf verabschiedet wird, ist derzeit noch offen. Eine Entscheidung im Bundesrat wird frühestens nach der Sommerpause 2025 erwartet.
Hinweis für Unternehmer: Wer größere Investitionen – insbesondere im Bereich Maschinen oder Elektrofahrzeuge – plant, sollte die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten. Eine spätere Anschaffung nach Inkrafttreten der neuen Regelungen könnte erhebliche steuerliche Vorteile bringen.
