Deutschland tauscht Steuerdaten mit 118 Staaten aus
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8. Juni 2026 veröffentlicht, dass Deutschland zum 30. September 2026 Finanzkontendaten für das Steuerjahr 2025 automatisch mit 118 anderen Staaten austauschen wird.
Grundlage hierfür sind internationale Vereinbarungen zum automatischen Informationsaustausch von Finanzkontendaten. Eine Übersicht der teilnehmenden Staaten ist in einem über die Homepage des BMF abrufbaren Schreiben veröffentlicht.
Deutsche Banken waren verpflichtet, die entsprechenden Daten bereits bis zum 31. Juli 2026 an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.
Welche Staaten nehmen am Datenaustausch teil?
Zu den Staaten, mit denen Deutschland Finanzkontendaten austauscht, gehören unter anderem die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die sogenannten CRS-Staaten.
Auch Länder wie die Schweiz und Liechtenstein sind über spezielle Drittstaatenabkommen mit der Europäischen Union in den Datenaustausch eingebunden.
Daneben bestehen unterschiedliche Formen des Informationsaustauschs. Bei bestimmten Staaten und Gebieten werden die Daten ausschließlich in Richtung Deutschland übermittelt. Hierzu gehören insbesondere die Bahamas, Bahrain, Bermudas, die Britischen Jungferninseln, die Kaimaninseln, Katar, Kuwait, die Vereinigten Arabischen Emirate sowie die Turks- und Caicosinseln.
Welche Informationen werden übermittelt?
Der automatische Informationsaustausch umfasst umfangreiche Daten zu den jeweiligen Finanzkonten. Übermittelt werden unter anderem:
- Personen- und Geburtsdaten
- die Steuer-Identifikationsnummer
- Kontodaten
- Kontenstände und Kontenwerte
- Zinsen
- Dividenden
- sonstige Kapitalerträge
- Veräußerungserlöse
Damit erhalten die zuständigen Steuerbehörden Informationen über ausländische Finanzkonten und die damit verbundenen Kapitalerträge.
Kryptowährungen werden gesondert erfasst
Informationen zu Kryptowährungen werden nicht im Rahmen dieses konkreten Finanzkontendatenaustauschs übermittelt. Für diesen Bereich bestehen gesonderte Abkommen.
Darüber hinaus gibt es weitere Vereinbarungen zum Informationsaustausch, beispielsweise mit den USA.
Ausländische Kapitalerträge müssen weiterhin angegeben werden
Der automatische Datenaustausch entbindet Steuerpflichtige nicht von ihren eigenen steuerlichen Pflichten.
Erlöse und Einkünfte aus ausländischen Konten müssen weiterhin ordnungsgemäß in der Steuererklärung angegeben werden. Die Übermittlung der Kontendaten an die deutschen Finanzbehörden ersetzt daher nicht die Verpflichtung zur korrekten Angabe der steuerlich relevanten Einkünfte.
Werden entsprechende Einkünfte nicht angegeben, können neben einer Änderung der betroffenen Steuerbescheide und Steuer- und Zinsnachzahlungen gegebenenfalls auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Fazit
Der internationale automatische Austausch von Finanzkontendaten sorgt für eine zunehmende Transparenz bei grenzüberschreitenden Finanzanlagen. Mit dem Datenaustausch zum 30. September 2026 erhält Deutschland erneut umfangreiche Informationen über Finanzkonten im Ausland.
Für Steuerpflichtige mit ausländischen Konten und Kapitalanlagen ist es daher wichtig, die steuerliche Behandlung der entsprechenden Einkünfte zu prüfen und diese vollständig in der Steuererklärung anzugeben.
