Hochwasserereignisse verursachen oft erhebliche Schäden an Immobilien und Grundstücken. Für Vermieter gibt es Möglichkeiten, diese Schäden steuerlich zu berücksichtigen und so finanzielle Belastungen abzumildern. Betroffene sollten die bestehenden Regelungen genau prüfen und sich frühzeitig steuerlich beraten lassen.
Steuerliche Berücksichtigung für Vermieter
Vermieter können Aufwendungen für die Beseitigung von Hochwasserschäden an Gebäuden und Grundstücken als Werbungskosten oder – bei gewerblicher Vermietung – als Betriebsausgaben absetzen. Dazu zählen beispielsweise Reparaturkosten, Wiederherstellungsmaßnahmen oder Ersatzbeschaffungen für zerstörtes Inventar.
Eine steuerliche Sonderregelung erlaubt es, Aufwendungen bis zu 70.000 Euro im Jahr der Schadensbeseitigung und Rechnungszahlung sofort anzusetzen. Alternativ können die Kosten über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren verteilt werden. Für Aufwendungen, die diesen Betrag übersteigen, erfolgt eine Einzelprüfung durch das Finanzamt.
Sonderabschreibung bei Wiederaufbau
Wird ein durch Hochwasser zerstörtes Gebäude wieder aufgebaut, können Vermieter eine Sonderabschreibung in Höhe von bis zu 30 % der Kosten geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass mit der Schadensbeseitigung spätestens bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Schadensereignis begonnen wird. Diese Regelung gilt unabhängig von der Höhe der Wiederaufbaukosten.
Berücksichtigung staatlicher Hilfen
Sollten Vermieter staatliche Hilfen oder Leistungen aus Hilfsfonds erhalten, sind diese bei der steuerlichen Geltendmachung der Kosten zu berücksichtigen. Entsprechende Kürzungen werden auf den Betrag von maximal 70.000 Euro angerechnet. Diese Hilfen müssen als Einnahme in der Steuererklärung angegeben werden.
Empfehlung für Betroffene
Vermieter, die von Hochwasserschäden betroffen sind, sollten alle Belege über entstandene Kosten sorgfältig aufbewahren und sich frühzeitig mit einem Steuerberater abstimmen. Dabei können auch die Katastrophenerlasse der jeweiligen Bundesländer relevant sein, die zusätzliche Erleichterungen bieten können.
Fazit: Steuerliche Chancen nutzen
Hochwasserschäden können erhebliche wirtschaftliche Belastungen darstellen. Für Vermieter gibt es jedoch Möglichkeiten, diese durch steuerliche Absetzungen zu mildern. Eine rechtzeitige Beratung und die Nutzung der verfügbaren Sonderregelungen helfen, die finanziellen Folgen eines Hochwasserschadens bestmöglich zu bewältigen.