Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht beantragt
Das Grundsteuer-Bundesmodell bleibt weiterhin Gegenstand rechtlicher Diskussionen. Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) mit Entscheidungen vom 12. November 2025 das Grundsteuer-Bundesmodell als verfassungskonform eingestuft hatte, wurden nun Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Bereits in den Februar- und Aprilausgaben 2026 wurde über die Entscheidungen des BFH berichtet.
Bund der Steuerzahler und Haus & Grund unterstützen Beschwerden
Der Bund der Steuerzahler sowie der Verband Haus & Grund unterstützen die eingereichten Verfassungsbeschwerden zur erneuten Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuer-Bundesmodells.
Die Verfahren werden beim Bundesverfassungsgericht unter folgenden Aktenzeichen geführt:
- 1 BvR 472/26
- 1 BvR 551/26
Mit den Verfahren soll geklärt werden, ob die gesetzlichen Regelungen des Grundsteuer-Bundesmodells den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Möglichkeit des Ruhens von Einspruchsverfahren
Gegen noch nicht rechtskräftige Grundsteuerbescheide kann unter Bezugnahme auf die genannten Aktenzeichen ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens gestellt werden.
Dadurch können betroffene Steuerpflichtige die weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, ohne dass das eigene Verfahren abgeschlossen werden muss.
Fazit
Die Verfassungsbeschwerden sorgen dafür, dass die rechtliche Prüfung des Grundsteuer-Bundesmodells fortgesetzt wird. Eigentümer und Betroffene mit noch offenen Verfahren sollten prüfen, ob ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens sinnvoll sein kann.
