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Aktuelles – GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet
News – 16. September 2026

GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet

Gesetz soll Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz soll die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenkassen stabilisiert und ein weiterer Anstieg…

Gesetz soll Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren

Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz soll die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenkassen stabilisiert und ein weiterer Anstieg der (Zusatz-)Beiträge begrenzt werden. Dem Gesetz wurde mit Änderungen zugestimmt.

Das Gesetz ist am 30. Juli 2026 in Kraft getreten. Erste Änderungen gelten bereits, weitere Regelungen treten zum 1. Januar 2027, zum 1. Januar 2028 oder zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.

Begrenzung der Vergütungssteigerungen

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Begrenzung der Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen. Vergütungen der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen grundsätzlich nur noch entsprechend der tatsächlichen Kostenentwicklung oder der Grundlohnrate steigen. Maßgeblich ist dabei der jeweils niedrigere Wert.

Für die Jahre 2027 bis 2029 wird diese Obergrenze zusätzlich um einen Prozentpunkt reduziert.

Auch die Vergütungssteigerungen der Kliniken sowie grundsätzlich die Pflegebudgets werden begrenzt. Tarifsteigerungen, die über die maßgebliche Obergrenze hinausgehen, können künftig nur noch teilweise berücksichtigt werden. Zusätzliches Personal zur Erfüllung bestimmter Personalvorgaben bleibt dabei besonders berücksichtigt.

Auch im ambulanten Bereich soll die Ausgabenentwicklung stärker an die Einnahmen der Krankenkassen gekoppelt werden.

Zweitmeinungsverfahren soll unnötige Eingriffe vermeiden

Für planbare und besonders häufig durchgeführte Eingriffe soll ein Zweitmeinungsverfahren dazu beitragen, medizinisch nicht notwendige Eingriffe zu vermeiden und dadurch Kosten zu reduzieren.

Die Abschaffung gesonderter Budgetierungen wird von Ärzten und Psychotherapeuten allerdings kritisch gesehen.

Darüber hinaus werden weitere Sondervergütungen gestrichen. Dazu gehört beispielsweise die Sondervergütung für die Befüllung der elektronischen Patientenakte.

Änderungen bei Vorsorge und Leistungen

Auch bei einzelnen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind Änderungen vorgesehen.

Das Hautkrebsscreening soll nach Fachvorschlägen ab 2028 auf eine risikobasierte GKV-Leistung umgestellt werden.

Zudem werden in verschiedenen Bereichen Kürzungen vorgenommen. Davon betroffen sind unter anderem Apotheken, Pharmazie und Krankenkassen.

Für Versicherte steigen die Zuzahlungen bei Heilmitteln um 50 Prozent. Gleichzeitig werden die Festzuschüsse für Zahnersatz um 10 Prozent gekürzt.

Die bestehenden Zuzahlungsbegrenzungen für chronisch kranke und mittellose Menschen bleiben hingegen bestehen.

Änderungen bei Beitragsgrenzen und Familienversicherung

Auch für Versicherte ergeben sich Änderungen. Die Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenzen steigen um jeweils 3.600 Euro jährlich.

Darüber hinaus werden ein Teil-Arbeitsunfähigkeitsgeld und ein Teil-Krankengeld eingeführt. Die konkreten Einzelheiten hierzu werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt.

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die beitragsfreie Familienversicherung. Diese wird grundsätzlich mit bestimmten Ausnahmen abgeschafft.

Beitragsfrei mitversichert bleiben Kinder bis zum 18. Lebensjahr und gegebenenfalls darüber hinaus, beispielsweise aufgrund einer Ausbildung oder einer Behinderung. Auch Ehe- und Lebenspartner können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin beitragsfrei mitversichert sein. Dies gilt unter anderem für Rentner im Regelalter, bei Erwerbsunfähigkeit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit sowie für Bezieher von Grundsicherung.

Der Beitragszuschlag beträgt künftig 2,5 Prozent monatlich.

Mehr Bundesmittel für Grundsicherungsempfänger

Ein Teil der Aufwendungen für Grundsicherungsempfänger soll künftig in jährlich steigendem Umfang aus Bundesmitteln finanziert werden. Dadurch sollen die gesetzlichen Krankenkassen finanziell entlastet werden.

Abgabe auf zuckerhaltige Getränke ab 2028 geplant

Eine weitere Maßnahme ist die geplante Einführung einer Abgabe auf zuckerhaltige Getränke ab dem Jahr 2028.

Fazit

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz bringt umfangreiche Änderungen für die gesetzliche Krankenversicherung mit sich. Neben der Begrenzung von Vergütungs- und Ausgabensteigerungen betreffen die Maßnahmen unter anderem Leistungen der GKV, Zuzahlungen, die Familienversicherung sowie die Finanzierung bestimmter Versichertengruppen.

Während das Gesetz bereits am 30. Juli 2026 in Kraft getreten ist, werden zahlreiche weitere Änderungen erst in den kommenden Jahren wirksam. Für Versicherte, Arbeitgeber und Leistungserbringer lohnt es sich daher, die weitere Umsetzung und die konkreten Auswirkungen der einzelnen Regelungen im Blick zu behalten.

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