Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) plant eine deutliche Gebührenerhöhung für Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister. Hintergrund sind stark gestiegene Sach- und Personalkosten bei den Registergerichten sowie die angespannte Haushaltslage der Bundesländer. Die Gebührensätze sollen um 50 % steigen, um die Registergerichte weitgehend über die Einnahmen zu refinanzieren.
Geplante Änderungen und Zeitrahmen
Die neuen Gebühren sollen am 1. Tag des Monats nach Verkündung der geänderten Verordnung in Kraft treten. Ein genaues Datum steht noch aus, da der Bundesrat der geplanten Anpassung zustimmen muss.
Bis zum 30. August 2024 hatten betroffene Verbände die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Referentenentwurf abzugeben. Eine Übersicht der aktuellen und geplanten Gebühren ist auf der Webseite des BMJ abrufbar.
Auswirkungen auf Unternehmen
Für Unternehmen bedeutet die geplante Erhöhung höhere Kosten bei zwingend notwendigen Registereintragungen, beispielsweise bei Neugründungen, Änderungen oder Löschungen. Um die zusätzlichen finanziellen Belastungen zu umgehen, könnten Unternehmen erwägen, anstehende Eintragungen zeitnah vorzunehmen. Dies sollte in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Notariat geschehen.
Hintergrund der Erhöhung
Die Gebührenerhöhung erfolgt vor dem Hintergrund eines allgemeinen Kostendrucks im öffentlichen Sektor. Angesichts der Haushaltslage der Bundesländer soll die Finanzierung der Registergerichte stärker durch Gebühreneinnahmen erfolgen. Nach Angaben des BMJ ist die Erhöhung notwendig, um die Qualität und Effizienz der Registergerichte langfristig zu sichern.
Fazit: Unternehmen sollten handeln
Unternehmen, die ohnehin Registereintragungen planen, sollten die potenziell bald steigenden Gebühren einkalkulieren. Eine frühzeitige Abstimmung mit Notariaten kann helfen, Kosten zu sparen und Verzögerungen zu vermeiden. Wer bereits sicher weiß, dass eine Eintragung ansteht, könnte vom aktuellen Gebührenstand profitieren, bevor die neuen Regelungen in Kraft treten.