Aktuelles – Endet die kostenfreie Mitversicherung für Ehe- und Lebenspartner in der GKV?
News – 23. Mai 2026

Endet die kostenfreie Mitversicherung für Ehe- und Lebenspartner in der GKV?

Familienversicherung bislang kostenfrei möglich Seit 1985 können Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie deren Kinder unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei in der…

Familienversicherung bislang kostenfrei möglich

Seit 1985 können Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie deren Kinder unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert werden.

Die Mitversicherung gilt für Kinder grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr beziehungsweise bis zum 25. Lebensjahr während Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung.

Reformvorschlag der GKV-Kommission

Nach einem Vorschlag der GKV-Kommission könnte die kostenfreie Mitversicherung für Ehe- und eingetragene Lebenspartner künftig entfallen.

Ausnahmen sollen offenbar nur noch gelten, wenn der mitversicherte Partner Kinder unter sechs Jahren betreut oder Angehörige pflegt.

Bislang liegt hierzu allerdings noch kein Referentenentwurf der Bundesregierung vor.

Bericht der „FinanzKommission Gesundheit“

Der erste Bericht der vom Gesundheitsministerium eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ vom 30.3.2026 enthält insgesamt 66 Reformvorschläge. Einer dieser Vorschläge sieht die Abschaffung der kostenfreien Ehegattenmitversicherung vor.

Der Vorschlag gilt als politisch und gesellschaftlich höchst umstritten.

Wer derzeit betroffen wäre

Von rund 15,6 Mio. kostenfrei mitversicherten Angehörigen wären etwa 2 bis 3 Mio. Erwachsene betroffen.

Derzeit dürfen kostenfrei Mitversicherte monatlich maximal 565 € beziehungsweise jährlich 6.780 € verdienen. Bei Minijobs liegt die Grenze bei 603 € monatlich beziehungsweise 7.236 € jährlich.

Zu den berücksichtigten Einkünften zählen beispielsweise auch Zinsen, Vermietungseinkünfte oder Renten. Nicht berücksichtigt werden hingegen unter anderem Elterngeld, Kindergeld, BAföG oder Wohngeld.

Geplante Mindestbeiträge im Gespräch

Nach Informationen aus Koalitionskreisen soll die kostenfreie Mitversicherung möglicherweise durch verpflichtende Mindestbeiträge ersetzt werden.

Demnach könnten monatlich 200 € Krankenversicherungsbeitrag sowie zusätzlich 25 € Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung erhoben werden.

Dadurch würde sich für Betroffene eine jährliche Mehrbelastung von insgesamt 2.700 € ergeben.

Die Höhe der Einkünfte des sozialversicherungspflichtig beschäftigten Partners soll dabei offenbar keine Rolle spielen.

Inkrafttreten ab 2027 möglich

Das Bundesgesundheitsministerium strebt offenbar ein Inkrafttreten der Reform ab dem Jahr 2027 an.

Da bislang noch kein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form die geplanten Änderungen tatsächlich umgesetzt werden.

Frühzeitige Beratung sinnvoll

Betroffene sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig steuerlich beraten lassen, um mögliche finanzielle Auswirkungen rechtzeitig einschätzen zu können.

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