Aktuelles – E-Auto-Förderprogramm rückwirkend ab 1.1.2026
News – 8. März 2026

E-Auto-Förderprogramm rückwirkend ab 1.1.2026

Voraussichtlich ab Mai 2026 können rückwirkend für die Zeit ab 1.1.2026 Privathaushalte über ein Online-Portal eine gestaffelte Förderung bei Kauf…

Voraussichtlich ab Mai 2026 können rückwirkend für die Zeit ab 1.1.2026 Privathaushalte über ein Online-Portal eine gestaffelte Förderung bei Kauf oder Leasing neu zugelassener, rein elektrischer Autos sowie bestimmter Plug-in-Hybride und Range-Extender beantragen – unabhängig vom Listenpreis.

Für die Jahre 2026 – 2029 stehen insgesamt 3 Mrd. € zur Verfügung. Die förderfähigen Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre gehalten werden.

Förderhöhe für rein elektrische Fahrzeuge

Die Förderung beträgt bei rein elektrischen Fahrzeugen zwischen 3.000 € und 6.000 €, abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen sowie der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren.

Die höchste Förderung erhalten Haushalte mit zwei oder mehr Kindern und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis zu 45.000 €. Ein kinderloser Haushalt mit über 80.000 € erhält keine Förderung mehr.

Förderung für Plug-in-Hybride und Range-Extender

Bei der Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids oder E-Fahrzeugs mit Range-Extender sind die Förderungen niedriger. Je nach Haushaltseinkommen und Anzahl der Kinder liegen sie zwischen 1.500 € und 4.500 €.

Der CO₂-Ausstoß darf 60 g/km nicht übersteigen oder die elektrisch fahrbare Reichweite muss mindestens 80 km betragen. Die Förderung für diese Fahrzeuge wird zum 1.7.2027 erneut geprüft.

Weitere Informationen

Ein FAQ zur E-Auto-Förderung findet sich auf der Homepage des Bundesumweltministerium unter der Rubrik „Förderung“.

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