Im Koalitionsvertrag ist die Einführung einer sogenannten „Aktivrente“ vorgesehen. Ziel ist es, dem anhaltenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Unternehmen die Möglichkeit zu geben, erfahrene Mitarbeiter auch über den regulären Renteneintritt hinaus weiterzubeschäftigen, sofern beide Seiten dies wünschen.
Steuerfreier Hinzuverdienst für Rentner
Kern des geplanten Modells ist, dass Rentnerinnen und Rentner bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Für Frührentner ist keine steuerliche Vergünstigung vorgesehen.
Ursprünglich war im Gespräch, dass der Hinzuverdienst auch sozialversicherungsfrei bleiben sollte. Von dieser Idee wurde inzwischen jedoch Abstand genommen.
Vorsicht bei vorzeitiger Umsetzung
Da das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, wird empfohlen, Beschäftigungsverhältnisse über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus erst nach Vorliegen der endgültigen gesetzlichen Regelung zu planen oder umzusetzen. Die genaue steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung steht derzeit noch nicht fest.
Kritik von Arbeitgeber- und Sozialverbänden
Die geplante Aktivrente stößt bei Arbeitgeberverbänden, Sozialverbänden und Gewerkschaften auf deutliche Kritik. Auch das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) äußert Bedenken und warnt vor möglichen Mitnahmeeffekten, ohne dass dadurch zusätzliche Fachkräfte gewonnen werden.
Gilt nicht für Selbstständige
Nach aktuellem Stand soll die Aktivrente nicht für Selbstständige gelten. Diese Einschränkung hat bereits eine Debatte über ein mögliches Diskriminierungsverbot ausgelöst, da Selbstständige im Gegensatz zu Arbeitnehmern von der steuerfreien Hinzuverdienstregelung ausgeschlossen wären.
Fazit
Die Aktivrente ist als Anreiz gedacht, erfahrene Fachkräfte länger im Arbeitsleben zu halten. Ob das Modell in der geplanten Form kommt und welche steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen gelten werden, bleibt abzuwarten. Eine Entscheidung wird erst mit der endgültigen Gesetzesfassung zu erwarten sein.
