Aktuelles – Bundeskabinett beschließt Maßnahmenpaket für weniger Bürokratie: Digitale Arbeitsverträge und weitere Erleichterungen im BEG IV
News – 5. November 2024

Bundeskabinett beschließt Maßnahmenpaket für weniger Bürokratie: Digitale Arbeitsverträge und weitere Erleichterungen im BEG IV

Das Bundeskabinett hat heute eine Formulierungshilfe zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen, die von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgelegt wurde.…

Das Bundeskabinett hat heute eine Formulierungshilfe zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen, die von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgelegt wurde. Mit dieser Ergänzung des Regierungsentwurfs sollen weitere Maßnahmen zur Reduzierung unnötiger Bürokratie umgesetzt werden. Ziel ist es, Unternehmen und Bürger zu entlasten und Verwaltungsprozesse zu modernisieren.

Digitale Arbeitsverträge im Fokus

Ein zentraler Bestandteil der Formulierungshilfe ist die Ersetzung der Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz. Damit können Arbeitsverträge künftig vollständig digital abgeschlossen werden, beispielsweise per E-Mail. Diese Neuerung spart Zeit und Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dr. Marco Buschmann dazu:

„Die digitalen Arbeitsverträge kommen. Das spart Zeit und Kosten – und zeigt die richtige Richtung: Digitale Dienste statt analoge Altlasten. Bürokratieabbau bleibt eine Daueraufgabe, die auch auf europäischer Ebene vorangetrieben werden muss.“

Weitere Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft

Die geplanten Änderungen sollen die Wirtschaft um rund 2,6 Millionen Euro Erfüllungsaufwand jährlich entlasten. Weitere Entlastungseffekte, etwa durch die Einführung der Textform im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, belaufen sich auf geschätzte 30 Millionen Euro pro Jahr. Zu den wesentlichen Punkten der Formulierungshilfe zählen:

  1. Änderungen im arbeitsrechtlichen Nachweisgesetz: Unternehmen können künftig wesentliche Vertragsbedingungen digital bereitstellen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch müssen diese auf Papier übermittelt werden. In Bereichen mit erhöhter Gefahr von Schwarzarbeit bleibt jedoch der verpflichtende Nachweis in Papierform bestehen.
  2. Erleichterungen für börsennotierte Unternehmen: Beschlussunterlagen für Hauptversammlungen müssen nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Es genügt, diese auf der Unternehmenswebsite zugänglich zu machen.
  3. Vereinfachte Anmeldung von Betriebsstätten: Gewerbetreibende müssen sich künftig nur noch bei der neuen zuständigen Behörde anmelden, wenn sie ihren Standort verlegen.

Ein weiterer Schritt zur Digitalisierung und Bürokratieabbau

Mit der Formulierungshilfe zeigt die Bundesregierung, dass Bürokratieabbau und Digitalisierung Hand in Hand gehen. Unternehmen können Abläufe effizienter gestalten, und Bürger profitieren von einfacheren Prozessen. Die Formulierungshilfe dient als Grundlage für die weiteren Beratungen im Bundestag.

Das vollständige Dokument sowie ein Statement von Dr. Marco Buschmann werden im Laufe des Tages veröffentlicht.

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