Zwei Verfahren zur Erbschaftsteuer am 12. und 13. Oktober 2026
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird am 12. und 13. Oktober 2026 zwei Verfahren zur Erbschaft- und Schenkungsteuer mündlich verhandeln. Im Mittelpunkt stehen dabei zentrale Regelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) sowie des Bewertungsgesetzes (BewG).
Mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist üblicherweise erst mehrere Wochen bis Monate nach den mündlichen Verhandlungen zu rechnen. Für Erben und Beschenkte kann es dennoch sinnvoll sein, die Entwicklungen bereits jetzt im Blick zu behalten.
12. Oktober 2026: Verfassungsmäßigkeit der Freibeträge im Fokus
In einem der Verfahren hat die bayerische Landesregierung ein sogenanntes abstraktes Normenkontrollverfahren eingeleitet. Sie vertritt die Auffassung, dass der Bundesgesetzgeber für den Erlass mehrerer Regelungen im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz mangels Erforderlichkeit nicht zuständig gewesen sei. Aus diesem Grund seien die betreffenden Regelungen verfassungswidrig.
Im Zentrum stehen insbesondere die persönlichen Freibeträge und Steuerfreibeträge. Nach Auffassung der bayerischen Landesregierung wurden diese angesichts der Preissteigerungen der vergangenen Jahre nicht ausreichend angepasst. Zudem müssten die Freibeträge das unterschiedliche Niveau der regionalen Immobilienpreise berücksichtigen.
Damit verbunden ist die Frage, ob die derzeitigen Regelungen die Eigentumsgarantie und die Erbrechtsgarantie des Grundgesetzes ausreichend gewährleisten. Darüber hinaus wird ein möglicher Verstoß gegen den Gleichheitssatz und das Familienprinzip geltend gemacht.
13. Oktober 2026: Erbschaftsteuer bei Privatvermögen
Am 13. Oktober 2026 wird sich das Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde einer Privatperson befassen. Diese richtet sich unmittelbar gegen einen Erbschaftsteuerbescheid sowie gegen mehrere Regelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes.
Im Mittelpunkt steht dabei die unterschiedliche steuerliche Behandlung verschiedener Vermögensarten.
Im Unternehmensbereich bestehen Steuerfreistellungen und Möglichkeiten zur Steuerreduzierung, wenn keine ausreichenden liquiden Mittel vorhanden sind. Vergleichbare Möglichkeiten bestehen hingegen nicht bei der Erbschaft von Grundvermögen und Wertpapierdepots im Privatvermögen.
Das Verfahren wirft damit insbesondere die Frage auf, ob diese unterschiedliche Behandlung verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.
Welche Auswirkungen könnten die Entscheidungen haben?
Von den beiden Verfahren könnten sich wichtige Auswirkungen auf die zukünftige Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ergeben. Es wird erwartet, dass die Entscheidungen zu notwendigen Änderungen im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz und gegebenenfalls auch im Bewertungsgesetz führen könnten.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungswidrigkeit einzelner Regelungen feststellt. In diesem Fall könnten sich gegebenenfalls auch rückwirkende Änderungen ergeben.
Welche konkreten Folgen sich daraus ergeben, lässt sich derzeit jedoch noch nicht abschließend beurteilen. Zunächst bleiben die mündlichen Verhandlungen und die späteren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.
Frühzeitig steuerlich beraten lassen
Für Personen, bei denen aktuell eine Erbschaft oder Schenkung ansteht oder bereits erfolgt ist, kann es angesichts der bevorstehenden Verhandlungen sinnvoll sein, sich frühzeitig mit den möglichen Auswirkungen auseinanderzusetzen.
Eine kurzfristige erste steuerliche Beratung kann dabei helfen, die individuelle Situation zu prüfen und die weitere Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Blick zu behalten.
Die Verhandlungen am 12. und 13. Oktober 2026 werden daher für die weitere Entwicklung der Erbschaft- und Schenkungsteuer von besonderer Bedeutung sein.
