Aktuelles – Bundesfinanzhof entscheidet zur Grundsteuer im „Bundesmodell“
News – 28. Januar 2026

Bundesfinanzhof entscheidet zur Grundsteuer im „Bundesmodell“

Hintergrund der Entscheidung Der Bundesfinanzhof (BFH) wird am 10. Dezember 2025 in drei Verfahren öffentlich seine Entscheidungen verkünden. Dies ist insbesondere für Grundstückseigentümer…

Hintergrund der Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) wird am 10. Dezember 2025 in drei Verfahren öffentlich seine Entscheidungen verkünden. Dies ist insbesondere für Grundstückseigentümer in den Bundesländern interessant, die die Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell umgesetzt haben.

Betroffen sind die Bundesländer:
Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Das Saarland und Sachsen nutzen ebenfalls die Bundesregelungen, allerdings mit Abweichungen bei der Steuermesszahl.

Funktionsweise des Bundesmodells

Das Bundesmodell ermittelt den Grundstückswert für Wohngrundstücke anhand folgender Kriterien:

  • Grundstücks- und Wohnfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudeart
  • Baujahr

Die zu entscheidenden Verfahren betreffen die Verfassungsmäßigkeit des pauschalierten Ertragswertverfahrens, das insbesondere auf Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Eigentumswohnungen angewendet wird.

Unterschiede zu anderen Verfahren

Das pauschalierte Ertragswertverfahren für die Grundsteuer unterscheidet sich z. B. von Verfahren im Bereich Erbschaft- und Schenkungsteuer, bei denen nach den tatsächlichen Nettomieten bewertet wird.

Bei der Grundsteuer erfolgt die Bewertung lediglich nach:

  • Gebäudeart
  • Baujahr
  • Wohnflächengruppe

Weitere Faktoren wie Mietniveau nach Stadtlage oder ländlicher Lage werden nicht berücksichtigt.

Streitpunkt: Gleichheitsgrundsatz

Die zentrale Frage, die der BFH zu beantworten hat, lautet:

Ist es mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, den Wert eines Grundstücks bzw. einer Wohneinheit in einer Vielzahl von Grundsteuerverfahren mit einem stark vereinfachten Ansatz zu bestimmen, anhand von Bodenrichtwerten und pauschalierten Nettokaltmieten, die von Gutachterausschüssen festgelegt werden?

Umfang der Verfahren

Derzeit sind ca. 2.000 Klageverfahren zu unterschiedlichen Grundsteuermodellen rechtshängig. Beim BFH laufen 15 Verfahren, die das Bundesmodell betreffen.

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