Aktuelles – BFH zur rückwirkenden Anwendung des Erbschaftsteuerrechts
News – 10. Mai 2026

BFH zur rückwirkenden Anwendung des Erbschaftsteuerrechts

BFH bestätigt rückwirkende Anwendung neuer Regelungen Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Ende März 2026 mit Urteil vom 20.11.2025 entschieden, dass die…

BFH bestätigt rückwirkende Anwendung neuer Regelungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Ende März 2026 mit Urteil vom 20.11.2025 entschieden, dass die rückwirkende Anwendung einer gesetzlichen Neuregelung im Erbschaftsteuerrecht verfassungsrechtlich zulässig sein kann – auch für Schenkungen, die bereits vor der Verkündung des Gesetzes erfolgt sind.

Hintergrund des Verfahrens

Im konkreten Fall übertrug die spätere Klägerin im Juli 2016 einen Anteil an einer Kommanditgesellschaft (KG) im Wege der Schenkung. Zu diesem Zeitpunkt galt formal noch das bisherige Erbschaftsteuerrecht. Dieses war jedoch bereits zuvor vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig erklärt worden. Gleichzeitig hatte das Gericht dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist eingeräumt, um eine neue gesetzliche Regelung zu schaffen.

Kurz nach der Übertragung verabschiedete der Gesetzgeber ein neues Erbschaftsteuerrecht mit rückwirkender Geltung zum 1.7.2016. Das Finanzamt wandte daraufhin das neue Recht an, obwohl dieses erst nach der Schenkung beschlossen wurde.

Streit um Vertrauensschutz

Die Klägerin wollte erreichen, dass weiterhin das alte und für sie günstigere Recht angewendet wird. Sie argumentierte, dass die rückwirkende Anwendung der neuen Vorschriften gegen den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz verstoße.

Im Gesetzgebungsverfahren hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen, wodurch sich die Verabschiedung und das Inkrafttreten des neuen Rechts verzögerten. Nach Auffassung der Klägerin habe deshalb weiterhin Vertrauen auf die Anwendung des alten Rechts bestanden.

Entscheidung des BFH

Der BFH wies die Revision zurück. Nach Auffassung des Gerichts war die Rückwirkung zulässig, da kein schutzwürdiges Vertrauen mehr bestanden habe.

Bereits mit dem Beschluss des Bundestages vom 24.6.2016 sei erkennbar gewesen, dass das bisherige Recht entsprechend den Vorgaben des BVerfG geändert werde. Auch die spätere Einschaltung des Vermittlungsausschusses ändere daran nichts.

Der BFH stellte damit klar, dass Steuerpflichtige nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und einem weit fortgeschrittenen Gesetzgebungsverfahren nicht mehr darauf vertrauen können, dass das alte Recht weiterhin angewendet wird.

Bedeutung für aktuelle Verfahren

Die Entscheidung ist insbesondere deshalb relevant, weil derzeit erneut eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum aktuellen Erbschaftsteuergesetz erwartet wird.

Sollte das Gericht einzelne Regelungen erneut für verfassungswidrig erklären, können sich Steuerpflichtige nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung nicht darauf berufen, wenn der Gesetzgeber bereits an der gesetzlichen Umsetzung der geforderten Änderungen arbeitet.

Steuerliche Beratung empfohlen

Betroffene sollten prüfen lassen, ob und in welchem Umfang sie von möglichen Änderungen betroffen sein könnten. Eine frühzeitige steuerliche Beratung kann helfen, die Auswirkungen neuer gesetzlicher Regelungen besser einzuschätzen.

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