Aktuelles – Beitragssatzstabilisierungsgesetz 2027: Welche Änderungen auf Arbeitgeber und Versicherte zukommen
News – 5. Juni 2026

Beitragssatzstabilisierungsgesetz 2027: Welche Änderungen auf Arbeitgeber und Versicherte zukommen

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 den Regierungsentwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Beitragssätze…

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 den Regierungsentwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2027 langfristig zu stabilisieren und die Finanzlage der Krankenkassen zu verbessern.

Der Regierungsentwurf enthält zahlreiche Änderungen, die sowohl Arbeitnehmer, Arbeitgeber als auch Versicherte betreffen. Im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf wurden einige Regelungen angepasst oder vollständig gestrichen.

Finanzielle Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung

Zur Stabilisierung der GKV-Finanzen plant die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket. Anders als zunächst vorgesehen, soll die Entlastung im Jahr 2027 nun bis zu 16,3 Milliarden Euro betragen. Ursprünglich waren Einsparungen von rund 19,6 Milliarden Euro geplant.

Ein wesentlicher Baustein ist die Einführung einer Zuckerabgabe auf zuckerhaltige Getränke in einem separaten Gesetzgebungsverfahren. Diese Maßnahme soll zusätzliche Einnahmen generieren und gleichzeitig gesundheitspolitische Anreize schaffen. Bis zum Jahr 2030 sollen die Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf bis zu 38,1 Milliarden Euro anwachsen.

Krankengeld: Geplante Kürzungen teilweise zurückgenommen

Eine ursprünglich diskutierte Absenkung des Kranken- und Kinderkrankengeldes während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses wurde im Regierungsentwurf nicht übernommen.

Allerdings soll künftig bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses das Krankengeld auf die Höhe des Arbeitslosengeldes begrenzt werden. Dadurch sollen Einsparungen erzielt und Anreize für eine schnelle Wiedereingliederung geschaffen werden.

Einführung von Teilarbeitsunfähigkeit und Teilkrankengeld

Neu vorgesehen ist die Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit. Beschäftigte könnten künftig trotz gesundheitlicher Einschränkungen teilweise weiterarbeiten und hierfür ein ergänzendes Teilkrankengeld erhalten.

Voraussetzung ist allerdings die Zustimmung sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Kommt keine Einigung zustande, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen zur vollständigen Arbeitsunfähigkeit.

Darüber hinaus sollen die Fristen für Rehabilitations- und Rentenanträge auf vier Wochen verkürzt werden.

Zuschlag für familienversicherte Ehepartner ab 2028

Ab dem 1. Januar 2028 soll ein zusätzlicher Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag für familienversicherte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner eingeführt werden.

Der Zuschlag soll 2,5 Prozent des Bruttogehalts des Alleinverdieners betragen. Im ursprünglichen Entwurf war noch ein Satz von 3,5 Prozent vorgesehen.

Von dieser Regelung ausgenommen sind:

  • Familien mit Kindern unter sieben Jahren,
  • Haushalte mit behinderten Kindern,
  • Personen, die Angehörige mit mindestens Pflegegrad 2 betreuen,
  • Rentnerinnen und Rentner.

Höhere Zuzahlungen für Medikamente und Gesundheitsleistungen

Versicherte müssen sich auf deutlich höhere Eigenbeteiligungen einstellen.

Die Zuzahlungen für Medikamente sollen von bisher mindestens 7,50 Euro auf bis zu 15 Euro pro Arzneimittel steigen. Auch für Heilmittel und häusliche Krankenpflege ist künftig eine Zuzahlung von 15 Euro vorgesehen.

Für Hilfsmittel soll eine Festbetragsregelung eingeführt werden. Zudem werden die Zuzahlungen künftig dynamisch an die Entwicklung der Grundlohnrate angepasst.

Auch bei Zahnersatz sind höhere Eigenanteile geplant. Die bestehende Härtefallregelung mit einem Zuschuss von 100 Prozent für die Regelversorgung bleibt jedoch unverändert bestehen.

Verpflichtende Zweitmeinung bei bestimmten Operationen

Zur Verbesserung der Behandlungsqualität soll für ausgewählte operative Eingriffe künftig verpflichtend eine fachliche Zweitmeinung eingeholt werden.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Leistungen aus den Bereichen Homöopathie und Anthroposophie künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Eine wichtige Änderung betrifft Arbeitnehmer mit höherem Einkommen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze soll zum 1. Januar 2027 außerordentlich um 3.600 Euro angehoben werden.

Dies entspricht einer monatlichen Erhöhung um 300 Euro. Der zusätzliche Betrag soll künftig vollständig beitragspflichtig bleiben.

Für Personen, die ausschließlich aufgrund der bisherigen Einkommensgrenze privat krankenversichert sind, ist eine Bestandsschutzregelung vorgesehen.

Höhere Arbeitgeberbelastung bei Minijobs

Auch Arbeitgeber müssen sich auf steigende Kosten einstellen. Der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung bei Minijobs soll von derzeit 13 Prozent auf 17,5 Prozent erhöht werden.

Insbesondere Unternehmen mit einer größeren Anzahl geringfügig Beschäftigter sollten die möglichen Mehrkosten frühzeitig in ihre Personal- und Budgetplanung einbeziehen.

Fazit

Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz plant die Bundesregierung einen umfassenden Umbau der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Während die angestrebte Stabilisierung der Beitragssätze die Finanzlage der Krankenkassen verbessern soll, bringen die geplanten Maßnahmen für Versicherte und Arbeitgeber teilweise spürbare Mehrbelastungen mit sich.

Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, bleiben Änderungen im weiteren parlamentarischen Verlauf möglich. Unternehmen und Arbeitnehmer sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig auf die vorgesehenen Neuerungen einstellen.

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