Das Bundeskabinett hat am 8. Oktober 2025 eine spürbare Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) für das Jahr 2026 beschlossen. Mit einem Plus von über fünf Prozent müssen insbesondere Beschäftigte mit höheren Einkommen künftig einen größeren Teil ihres Verdienstes in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme einzahlen. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus, gilt aber als Formsache.
Höhere Belastung für Gutverdienende
Die Anpassungen betreffen sämtliche Bereiche der Sozialversicherung, von Kranken- und Pflegeversicherung über Renten- bis zur Arbeitslosenversicherung. Wer oberhalb der jeweiligen Bemessungsgrenze verdient, zahlt Beiträge nur bis zu diesem Höchstwert. Steigen die Grenzen, erhöht sich entsprechend auch die maximale Beitragslast.
Die neuen Rechengrößen 2026 im Überblick
Bezugsgröße der Sozialversicherung:
- monatlich: 3.955 €
- jährlich: 47.460 €
Kranken- und Pflegeversicherung:
- Versicherungspflichtgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V): 6.450 € monatlich / 77.400 € jährlich
- Beitragsbemessungsgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V): 5.812,50 € monatlich / 69.750 € jährlich
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
- Beitragsbemessungsgrenze (allgemein): 8.450 € monatlich / 101.400 € jährlich
- Beitragsbemessungsgrenze (knappschaftlich): 10.400 € monatlich / 124.800 € jährlich
Durchschnittsentgelte:
- vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 €
- endgültiges Durchschnittsentgelt 2024: 47.085 €
Einordnung
Mit der Erhöhung folgt die Bundesregierung dem gesetzlichen Auftrag, die Rechengrößen regelmäßig an die Lohnentwicklung anzupassen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen bedeutet dies höhere Abgaben, während Beschäftigte unterhalb der neuen Grenzwerte keine Veränderungen spüren. Arbeitgeber müssen ab 2026 ebenfalls mit steigenden Lohnnebenkosten rechnen.
