Aktuelles – Altersvorsorgereform verabschiedet
News – 15. Mai 2026

Altersvorsorgereform verabschiedet

Neue private Altersvorsorge ab 2027 Bundestag und Bundesrat haben Ende März 2026 das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet bzw. diesem zugestimmt. Ab dem…

Neue private Altersvorsorge ab 2027

Bundestag und Bundesrat haben Ende März 2026 das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet bzw. diesem zugestimmt. Ab dem 1.1.2027 soll die neue private Altersvorsorge in Kraft treten. Sie ersetzt die bisherige Riester-Vorsorge.

Bestehende Riester-Verträge können weiterhin bespart werden und auch die bisherigen Zulagen bleiben erhalten. Neuabschlüsse werden jedoch nicht mehr möglich sein. Eine automatische Kündigung oder Umwandlung bestehender Verträge erfolgt nicht. Ein freiwilliger Wechsel in das neue System bleibt möglich.

Steuerliche Förderung bleibt erhalten

Das grundlegende System der steuerlichen Förderung bleibt bestehen. Förderungen erfolgen weiterhin über Zulagen sowie über den Sonderausgabenabzug der Sparbeiträge bis zu bestimmten Höchstbeträgen.

Die Besteuerung erfolgt weiterhin nachgelagert in der Auszahlungsphase. Dadurch können sich Vorteile ergeben, da die Einkünfte im Rentenalter häufig geringer sind und damit oftmals niedrigere Steuersätze gelten.

Altersvorsorgedepot mit neuen Anlagemöglichkeiten

Die zusätzliche private Altersvorsorge soll künftig über ein Altersvorsorgedepot erfolgen. Das Modell richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit wenig oder keiner Kapitalmarkterfahrung.

Es sollen künftig auch Anlagen mit höherem Risiko möglich sein, beispielsweise in Aktien, Fonds und ETFs, um höhere Renditen erzielen zu können. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit bestehen, Garantieprodukte zu wählen.

Angeboten werden die Produkte durch private Banken und Finanzmarktanbieter sowie möglicherweise durch einen neu aufzulegenden Staatsfonds. Die Verwaltungskosten sollen auf maximal 1 % begrenzt werden.

Staatliche Förderung und Zulagen

Förderfähig sollen Altersvorsorgebeiträge bis zu einem jährlichen Einzahlungsbetrag von 1.800 € sein.

Die Grundförderung beträgt:

  • bis zu 360 € Sparbeitrag jährlich: 50 % Förderung, maximal 180 €
  • für Sparbeiträge zwischen 360 € und 1.800 € jährlich: 25 % Förderung, maximal 360 €

Insgesamt kann damit eine jährliche staatliche Grundzulage von bis zu 540 € erreicht werden. Maximal sollen jährlich 6.840 € eingezahlt werden können.

Zusätzliche Förderung für Familien und junge Sparer

Eltern, die Kindergeld beziehen, können zusätzlich eine Kinderzulage erhalten. Für Sparbeiträge bis zu 300 € jährlich beträgt diese Förderung 100 %, also zusätzlich bis zu 300 € Zulage.

Wer vor dem 25. Lebensjahr mit dem Sparen beginnt, soll außerdem eine zusätzliche staatliche Zulage von 200 € erhalten.

Flexiblere Auszahlungsmodelle

Künftig sollen flexiblere Möglichkeiten der Auszahlung bestehen. Neben klassischen Rentenzahlungen sollen auch Auszahlungspläne möglich sein, die mindestens bis zum 85. Lebensjahr kalkuliert werden müssen.Ein Wechsel zwischen den unterschiedlichen Auszahlungsmodellen soll möglich sein. Die Auszahlung soll grundsätzlich zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr beginnen.

Erweiterter Kreis der Berechtigten

Der Kreis der unmittelbar Förderberechtigten wird erweitert. Künftig sollen auch Selbstständige sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen im Angestelltenverhältnis einbezogen werden.Ausgeschlossen bleiben Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, sowie Hausmänner und Hausfrauen. Diese können jedoch als mittelbar Begünstigte Zulagen erhalten, wenn sie mit einer unmittelbar begünstigten Person verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

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