Zum 1. Januar 2025 treten neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflichen Auslandsreisen in Kraft. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem aktuellen Schreiben vom 2. Dezember 2024 die angepassten Sätze für verschiedene Länder und Städte veröffentlicht. Gegenüber den Pauschalen aus 2024 wurden einige Beträge aktualisiert – die Änderungen sind in der detaillierten Übersicht besonders hervorgehoben.
Wichtige Anpassungen und Regelungen
Das BMF-Schreiben enthält neben den neuen Pauschbeträgen auch wichtige Hinweise zur Anwendung dieser Regelungen. Insbesondere gibt es:
- Spezielle Vorgaben für eintägige Auslandsreisen,
- Anpassungen der Verpflegungspauschalen, und
- Besondere Regelungen zur doppelten Haushaltsführung im Ausland.
Unveränderte Regelungen für Inlandsreisen
Für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands bleiben die bestehenden Regelungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und die doppelte Haushaltsführung im Vergleich zu 2024 unverändert.
Weitere Informationen
Das vollständige BMF-Schreiben vom 2. Dezember 2024 kann auf der offiziellen Website des Bundesministeriums der Finanzen unter folgendem Pfad eingesehen werden: Service → Publikationen → BMF-Schreiben → Schreiben vom 2.12.2024.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich mit den neuen Pauschalen vertraut machen, um steuerliche Vorteile optimal nutzen zu können.