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Aktuelles – Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
News – 9. September 2026

Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität

26 Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und eine bessere Finanzkontrolle Die Bundesministerien der Finanzen (BMF) und der Justiz (BMJ) haben am 16. Juli 2026 in…

26 Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und eine bessere Finanzkontrolle

Die Bundesministerien der Finanzen (BMF) und der Justiz (BMJ) haben am 16. Juli 2026 in einer gemeinsamen Presseerklärung den „Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ vorgestellt. Der Aktionsplan umfasst insgesamt 26 Maßnahmen, mit denen Steuer- und Finanzkriminalität künftig gezielter bekämpft werden soll.

Die geplanten Gesetzesänderungen sollen ab 2027 schrittweise umgesetzt werden. Ziel ist es, die Steuergerechtigkeit zu erhöhen, Einnahmeverluste zu reduzieren und die Bekämpfung insbesondere organisierter Finanzkriminalität zu verbessern.

Ermittlungen sollen besser vernetzt werden

Ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsplans ist die stärkere Bündelung und Vernetzung von Ermittlungstätigkeiten. Durch eine verbesserte Zusammenarbeit sollen Fälle organisierter Finanzkriminalität häufiger erkannt und aufgedeckt werden.

Auch im Bereich der schweren Steuerkriminalität soll mehr Transparenz geschaffen werden. Gleichzeitig soll eine intensivere Zusammenarbeit mit anderen Ländern dazu beitragen, Steuerflucht weiter zu erschweren.

Diese Maßnahmen sind besonders relevant

Von den insgesamt 26 vorgestellten Maßnahmen sind insbesondere folgende Änderungen hervorzuheben:

Aufbewahrungspflicht für Belege soll verlängert werden

Die derzeit auf acht Jahre verkürzte Beleg-Aufbewahrungspflicht soll wieder auf 15 Jahre verlängert werden. Unternehmen müssten entsprechende Unterlagen damit künftig deutlich länger aufbewahren.

Strafbefreiende Selbstanzeige soll neu geregelt werden

Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung soll in ihrer bisherigen Form abgeschafft werden. Wie eine mögliche Neuregelung konkret aussehen soll, ist derzeit noch nicht bekannt.

Umsatzsteuer soll digital in Echtzeit gemeldet werden

Für Unternehmen ist außerdem eine digitale Umsatzsteuer-Echtzeitmeldung vorgesehen. Sie soll an die Stelle der bisherigen, nachgelagerten Umsatzsteuervoranmeldung treten.

Registrierkassen für größere Geschäfte geplant

Registrierkassen sind derzeit nicht verpflichtend. Nach den vorgestellten Plänen sollen sie ab dem 1. Januar 2028 für Geschäfte mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro eingeführt werden.

KI und Datenanalyse sollen Steuerkontrollen verbessern

Eine weitere zentrale Maßnahme ist das Zusammenführen von Steuerdaten unter Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Ergänzend soll ein neues Datenanalysezentrum geschaffen werden.

Ziel ist es, einen behördenübergreifenden Abgleich verschiedener Daten zu ermöglichen und große Datenmengen effizienter auszuwerten. So sollen beispielsweise Abweichungen zwischen Rechnungs- und Umsatzsteuerdaten, Kontrollmitteilungen und weiteren Finanzinformationen schneller erkannt werden.

Von der nachgelagerten Prüfung zur automatisierten Kontrolle

Mit den geplanten Maßnahmen soll sich die steuerliche Kontrolle langfristig verändern. An die Stelle der überwiegend nachgelagerten Prüfung einzelner Steuererklärungen und Betriebsprüfungen soll zunehmend eine automatisierte und transaktionsbezogene Kontrolle treten.

Dabei sollen insbesondere Wirtschaftsbereiche mit erhöhtem Risiko stärker berücksichtigt werden. Durch die bessere Vernetzung vorhandener Daten und den Einsatz moderner Analysemethoden sollen Auffälligkeiten frühzeitiger erkannt und gezielter geprüft werden können.

Weitere Gesetzesänderungen zu erwarten

Der „Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ bildet damit den Ausgangspunkt für eine Reihe von geplanten Gesetzesänderungen. Die konkrete Ausgestaltung einzelner Maßnahmen bleibt abzuwarten.

Über die entsprechenden Gesetzgebungsverfahren und weitere Entwicklungen werden wir an dieser Stelle künftig berichten.

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