Aktuelles – Änderungen bei der E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer ab 1.1.2025
News – 18. Dezember 2024

Änderungen bei der E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer ab 1.1.2025

Zum Jahresbeginn 2025 treten in Deutschland neue Regelungen zur E-Rechnungspflicht in Kraft. Diese betreffen auch Kleinunternehmer, allerdings mit wichtigen Anpassungen.…

Zum Jahresbeginn 2025 treten in Deutschland neue Regelungen zur E-Rechnungspflicht in Kraft. Diese betreffen auch Kleinunternehmer, allerdings mit wichtigen Anpassungen. Unternehmer sollten die aktuellen Entwicklungen genau verfolgen und gegebenenfalls steuerlichen Rat einholen.

Hintergrund: Empfangspflicht ab 2025

Gemäß dem Wachstumschancengesetz gilt ab dem 1. Januar 2025 eine verpflichtende Empfangsmöglichkeit für E-Rechnungen. Das bedeutet, dass auch Kleinunternehmer in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen zu empfangen. Diese Regelung bleibt nach aktuellem Stand unverändert und erfordert, dass entsprechende technische Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden.

Geplante Versandpflicht verschoben

Ursprünglich sah das Wachstumschancengesetz vor, dass Kleinunternehmer ab dem 1. Januar 2028 ebenfalls verpflichtet sein sollten, ihre Rechnungen elektronisch zu versenden. Diese Verpflichtung wurde im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 15. Oktober 2024 bestätigt und wäre bindend für die Finanzverwaltung gewesen.

Allerdings hat der Bundestag am 18. Oktober 2024 im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 beschlossen, die Versandpflicht für Kleinunternehmer vorerst zu streichen. Dieser Beschluss steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Bundesrat, die für den 22. November 2024 vorgesehen ist.

Handlungsempfehlung für Unternehmer

Kleinunternehmer sollten ihre bestehenden Systeme auf die technische Empfangsmöglichkeit für E-Rechnungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Für die Umsetzung der Versandpflicht besteht nach dem jüngsten Beschluss hingegen vorerst keine Notwendigkeit.

Dennoch bleibt es ratsam, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Sollte der Bundesrat den Änderungen nicht zustimmen oder weitere Anpassungen beschließen, könnten sich die Regelungen kurzfristig ändern. Steuerberater können hierbei unterstützen und über den aktuellen Rechtsstand informieren.

Fazit: Abwarten, aber vorbereitet sein

Die Einführung der E-Rechnungspflicht bringt für Kleinunternehmer neue Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf die technische Umsetzung. Während die Empfangspflicht ab 2025 verbindlich ist, bleibt die Versandpflicht vorerst ausgesetzt. Unternehmer sollten dennoch vorausschauend handeln und sich bei Fragen rechtzeitig beraten lassen, um mögliche Nachteile zu vermeiden.

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