Aktuell warnt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vor einer neuen Welle von Betrugsversuchen: In E-Mails und Briefen, die scheinbar offiziell wirken, versuchen Unbekannte, an sensible Informationen oder sogar Zahlungen zu gelangen. Die Schreiben und Mails täuschen dabei vor, vom BZSt zu stammen – tatsächlich handelt es sich jedoch um Fälschungen.
Ziel der Täter: Ihre Bankdaten oder Geldüberweisungen
In den betrügerischen Nachrichten wird häufig behauptet, es stehe eine Steuererstattung an oder es sei eine Zahlung – etwa wegen eines angeblichen Verspätungszuschlags – fällig. Dabei wird der Empfänger dazu aufgefordert, persönliche Daten einzugeben oder Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen. Oftmals ist auch ein Link enthalten, der zur Zahlung führen soll.
Wichtig: Klicken Sie niemals auf verdächtige Links, geben Sie keine Daten preis und leisten Sie auf keinen Fall Zahlungen auf ausländische Konten.
So erkennen Sie die Fälschung:
Die betrügerischen Schreiben lassen sich an mehreren Merkmalen erkennen:
- Ungewöhnliche Kommunikationswege: Das BZSt versendet Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen grundsätzlich per Post – es sei denn, Sie haben ausdrücklich einer E-Mail-Kommunikation zugestimmt.
- Falsche Bankverbindungen: Zahlungen an das BZSt erfolgen ausschließlich auf Konten der Bundeskasse mit deutscher IBAN.
- Sprachliche Auffälligkeiten: Häufig sind die E-Mails in schlechtem Deutsch verfasst, enthalten Rechtschreibfehler oder unübliche Begriffe. Auch fehlen oft Ansprechpartner, Telefonnummern oder korrekte Absenderdaten.
Was tun im Verdachtsfall?
Wenn Sie eine verdächtige Nachricht erhalten haben, gilt:
- Keine Daten eingeben und keine Zahlungen leisten.
- Leiten Sie die Nachricht an Ihre örtliche Polizeidienststelle weiter.
- Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank, wenn bereits eine Überweisung erfolgt ist.
- Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater – wir von Fuchs und Kaiser stehen Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite.
Das BZSt informiert auf seiner offiziellen Website regelmäßig über neue Betrugsmaschen – inklusive Beispielschreiben zur besseren Erkennung. Unter www.bzst.de finden Sie aktuelle Hinweise unter Service > Warnung vor Betrugsversuchen.