Aktuelles – Achtung: Gefälschte Rechnungen und Zahlungsaufforderungen im Umlauf
News – 2. Juli 2025

Achtung: Gefälschte Rechnungen und Zahlungsaufforderungen im Umlauf

Aktuell warnt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vor einer neuen Welle von Betrugsversuchen: In E-Mails und Briefen, die scheinbar offiziell…

Aktuell warnt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vor einer neuen Welle von Betrugsversuchen: In E-Mails und Briefen, die scheinbar offiziell wirken, versuchen Unbekannte, an sensible Informationen oder sogar Zahlungen zu gelangen. Die Schreiben und Mails täuschen dabei vor, vom BZSt zu stammen – tatsächlich handelt es sich jedoch um Fälschungen.

Ziel der Täter: Ihre Bankdaten oder Geldüberweisungen

In den betrügerischen Nachrichten wird häufig behauptet, es stehe eine Steuererstattung an oder es sei eine Zahlung – etwa wegen eines angeblichen Verspätungszuschlags – fällig. Dabei wird der Empfänger dazu aufgefordert, persönliche Daten einzugeben oder Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen. Oftmals ist auch ein Link enthalten, der zur Zahlung führen soll.

Wichtig: Klicken Sie niemals auf verdächtige Links, geben Sie keine Daten preis und leisten Sie auf keinen Fall Zahlungen auf ausländische Konten.

So erkennen Sie die Fälschung:

Die betrügerischen Schreiben lassen sich an mehreren Merkmalen erkennen:

  • Ungewöhnliche Kommunikationswege: Das BZSt versendet Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen grundsätzlich per Post – es sei denn, Sie haben ausdrücklich einer E-Mail-Kommunikation zugestimmt.
  • Falsche Bankverbindungen: Zahlungen an das BZSt erfolgen ausschließlich auf Konten der Bundeskasse mit deutscher IBAN.
  • Sprachliche Auffälligkeiten: Häufig sind die E-Mails in schlechtem Deutsch verfasst, enthalten Rechtschreibfehler oder unübliche Begriffe. Auch fehlen oft Ansprechpartner, Telefonnummern oder korrekte Absenderdaten.

Was tun im Verdachtsfall?

Wenn Sie eine verdächtige Nachricht erhalten haben, gilt:

  1. Keine Daten eingeben und keine Zahlungen leisten.
  2. Leiten Sie die Nachricht an Ihre örtliche Polizeidienststelle weiter.
  3. Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank, wenn bereits eine Überweisung erfolgt ist.
  4. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater – wir von Fuchs und Kaiser stehen Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite.

Das BZSt informiert auf seiner offiziellen Website regelmäßig über neue Betrugsmaschen – inklusive Beispielschreiben zur besseren Erkennung. Unter www.bzst.de finden Sie aktuelle Hinweise unter Service > Warnung vor Betrugsversuchen.

Aktuelles